3. November 2026

Klares Signal: Nein zu pauschalen Verboten der Windenergie!

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) beantragt die Ablehnung der Gemeindeschutz- und der Waldschutz-Initiative. Die beiden Volksinitiativen widersprechen aus Sicht der Kommission der aktuellen Energiepolitik und kämen einem Technologieverbot nahe. Sie setzt somit weiterhin auf die Windenergie als wichtigen Bestandteil der Winterstromproduktion. Zudem kämen die Bestimmungen der Rückwirkungsklauseln Enteignungen gleich, was zu erheblichen Kosten für Bund und Kantone führen könnte.

Windenergie im Jura.
Bild: Windpark JUVENT auf dem Mont Crosin/Mont Soleil.





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Für eine sichere Stromversorgung braucht die Schweiz Lösungen statt Blockaden! Bild: Corinne Aeberhard

Das ist ein wichtiges Signal für die sichere Stromversorgung der Schweiz!

Warum ein Nein wichtig ist:

→ 85 % der Windprojekte wären betroffen. Die Waldschutz-Initiative würde gemäss der Botschaft des Bundesrats rund 85 % der heute geplanten oder bereits in Verfahren befindlichen Windprojekte verhindern. Dabei würde selbst ein ambitionierter Ausbau der Windenergie nur einen Flächenanteil im Promillebereich der Schweizer Waldfläche beanspruchen.

→ Mehr einheimischer Winterstrom. Die Schweiz braucht mehr Strom aus heimischen Quellen. Die Windenergie ergänzt die Wasserkraft und Photovoltaik ideal, weil sie gerade im Winter besonders viel Strom liefert.

→ Keine Eingriffe in die Eigentumsfreiheit. Die Rückwirkungsklauseln würden den Rückbau von Anlagen verlangen, die nach dem 1. Mai 2024 errichtet wurden. Darüber hinaus würden sie bereits getätigte erhebliche Investitionen in Projekte entwerten, die zwar noch nicht realisiert wurden, jedoch bereits über eine rechtskräftige Baubewilligung verfügen oder kurz vor deren Erteilung stehen. Dies greift weitreichend in die Rechtssicherheit und den verfassungsrechtlich garantierten Eigentumsschutz ein. Zudem würden wichtige Windenergieprojekte blockiert, die einen wesentlichen Beitrag zur Schweizer Stromversorgung insbesondere im Winter leisten könnten.

→ Mitsprache statt zusätzliche Vetos. Die Gemeindeschutz-Initiative führt zusätzliche Vetos ein, obwohl die Gemeinden bereits heute mitreden. Neu könnten auch betroffene Nachbargemeinden Projekte blockieren. Das erschwert Projekte von nationalem Interesse und greift gleichzeitig in die Kompetenzen der Kantone ein.

→ Den Volkswillen respektieren. Die Stimmbevölkerung hat mit der Energiestrategie und dem Stromgesetz mehrfach Ja zum Ausbau der erneuerbaren Energien und der Windenergie gesagt.

Schutz und Mitsprache sind wichtig. Der richtige Weg ist eine sorgfältige Interessenabwägung, die den Anliegen von Wald, Natur und Landschaft Rechnung trägt. Pauschale Verbote hingegen verhindern den Ausbau einer wichtigen erneuerbaren Energiequelle.

Jetzt ist der Nationalrat am Zug. Für eine sichere Stromversorgung braucht die Schweiz Lösungen statt Blockaden!

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