31. August 2026
Windpark Grandsonnaz: Keine Weiterzug der NGOS vors Bundesgericht
Gute Nachricht: Die vier NGOs, die 2024 Beschwerde gegen den Windpark Grandsonnaz im Kanton Waadt eingereicht hatten und vom Kantonsgericht abgewiesen worden waren, gehen nicht weiter. Sie verzichten auf eine Beschwerde beim Bundesgericht, wie sie am 27. August 2026 mitteilten.
«Im aktuellen rechtlichen Kontext sind die Erfolgsaussichten gering», schreiben BirdLife Schweiz, die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, Helvetia Nostra und Pro Natura Waadt in einer gemeinsamen Mitteilung.
Mit Urteil vom 25. Juni 2026 hatte das Waadtländer Kantonsgericht die Beschwerde der Natur- und Landschaftsschutzorganisationen gegen den Windpark Grandsonnaz abgewiesen.
Der 2007 initiierte Windpark Grandsonnaz wird von der Gesellschaft Ennova getragen einer Tochtergesellschaft der Services Industriels de Genève (SIG). Mit seinen 15 Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinden Bullet, Fiez, Fontaines-sur-Grandson und Mauborget, die am Ende der Rotorblätter eine Höhe von 150 Metern erreichen werden, soll der Windpark jährlich zwischen 85 und 95 Millionen Kilowattstunden Strom produzieren. Das entspricht dem jährlichen Haushaltsstromverbrauch von mehr als 80’000 Personen.
