Lärmschutzverordnungen entscheiden über den Abstand zu Wohngebäuden
Pauschale Mindestabstände sind nicht nötig und auch nicht zielführend.
In der Schweiz bemisst sich der Abstand von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden und Siedlungen insbesondere über die Anforderungen der Lärmschutzverordnung und weiteren strengen gesetzlichen Vorgaben. Da sich die Verbreitung der Geräusche sowie des Schattens je nach Standort unterscheidet, lassen sich Abstände generell nicht pauschalisieren. Nur die gesetzlich verankerten Vorschriften stellen wirklich sicher, dass für jedes Projekt ein ausreichender Abstand gewährleistet wird.
- Auch für andere Bauvorhaben gelten keine pauschalen Mindestabstände.
- Im Ausland werden teilweise pauschale Mindestabstände für die Windenergie eingesetzt. Das liegt aber in erster Linie daran, dass dort die betroffene Bevölkerung im Planungsprozess der Projekte gar nicht oder nur wenig mitreden kann. Die Anliegen der betroffenen Bevölkerung und Gemeinden werden in der Schweiz sehr ernst genommen und mit höchster Priorität berücksichtigt. Im Ausland wird versucht, den fehlenden Einbezug der künftigen Anwohnenden mit einer pauschalen Abstandsregelung zu kompensieren.
- Zahlreiche Studien zeigen zudem: Der Wohnabstand zu Windenergieanlagen hat keinen Einfluss auf die Akzeptanz.
Siehe auch Anwohnenden von Windenergieanlagen fühlt sich nicht gestört