Windenergieanlagen werden streng geprüft und sind keineswegs laut
Direkt unter einer laufenden Windenergieanlage ist eine Unterhaltung im normalen Plauderton jederzeit möglich.
Das leise Rauschen, das Windenergieanlagen erzeugen, ist nicht lauter als ein Gespräch: Eine Unterhaltung unter einer laufenden Windenergieanlage ist jederzeit möglich. Der Wind, der um die Hausecken pfeift, die Geräusche einer Heizung und von weiteren Haushaltsgeräten oder gar ein Mensch, der schnarcht, sind deutlich lauter als eine Windenergieanlage.
Siehe auch: Infraschall

Die bedeutendsten Lärmquellen in der Schweiz sind der Strassenverkehr, gefolgt von Eisenbahn und Flugverkehr.
- Dank dem technischen Fortschritt sind Windenergieanlagen noch leiser als in ihren Anfängen: Seit bald 10 Jahren werden die Flügel mit Kämmen ausgerüstet und Flügel mit gebogenen Blattenden eingesetzt, die die Luftwirbel und somit die Geräuschbildung vermindern. Positiver Nebeneffekt: Diese Vorrichtungen erhöhen erst noch die Stromproduktion!
- Um die strengen Anforderungen der Lärmschutzverordnung für Industrieanlagen zu erfüllen, müssen Windenergieanlagen leise sein. Die Betriebsgeräusche von geplanten Anlagen werden im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung noch vor der Baubewilligung systematisch abgeklärt. Dabei sind die Lärmgrenzwerte für die Nacht strenger als die für den Tag. Eine Windenergieanlage ist lautloser als zum Beispiel eine Abwaschmaschine oder ein Kühlschrank.
- Auch wenn die Anlagen in Betrieb sind, müssen sie die Anforderungen in jedem Fall erfüllen. Bestehen Zweifel daran, ordnen die Behörden entsprechende Messungen an und verfügen Massnahmen, die die Einhaltung der Lärmschutzanforderungen sicherstellen.