Energie-Risikoversicherung – 5 Milliarden kWh Windstrom im Winter ab 2035

Das Windenergiekonzept 2035 von Suisse Eole zeigt anhand der beispielhaften Windenergieprojekte der Berner Gemeinde Eriswil, der Neuenburger Gemeinde Val-de-Ruz und der Stadt Lausanne, dass Gemeinden dank des Ausbaus der Windenergie ihren Strombedarf substanziell selbst decken könnten. Olivier Waldvogel, Verantwortlicher Deutschschweiz von Suisse Eole unterstreicht: «Windenergie ist mehr als nur nice to have, vor allem im Winter ist sie die Schlüsseltechnologie unseres erneuerbaren Strommixes.»

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Den Link zur Brochüre "Energie-Risikoversicherung – 5 Milliarden kWh Windstrom im Winter ab 2035" zum Windenergiekonzept von Suisse Eole finden Sie unten auf dieser Seite.

Windenergie ist eine Energie-Risikoversicherung für die Schweiz! Unsere Nachbarländer zeigen, dass diese Strategie funktioniert: Bereits 2025 wiesen alle einen Windenergieanteil von mindestens 10 % in ihrem Strommix auf – in einigen Ländern lag er sogar noch deutlich höher. In der Schweiz hingegen liegt der Anteil der Windenergie noch weit unter 1 %. Es gibt also noch viel zu tun: Die Branche ist bereit, das grosse Potenzial auszuschöpfen!  

Vier Forderungen des Windenergiekonzepts 2035 wurden inzwischen von Bund und Politik bereits aufgenommen, darunter das Ziel von 2.3 Mrd. kWh Windstrom bis 2030, das vor kurzem in der Energieverordnung festgeschrieben wurde. Die Branche begrüsst ebenfalls, dass dank des Beschleunigungserlasses nun schweizweit ein konzentriertes kantonales Bewilligungsverfahren eingeführt wird. Das wird helfen, die aktuelle Projektpipeline mit über 2.7 Milliarden kWh Windstrom rascher umzusetzen.

Unsere Forderungen

  1. Zwischenziel von jährlich 2.3 Milliarden kWh Windstrom ab 2030 in der Energieverordnung verankern
    » Windenergieprojekten, die im Winter über 5 Millionen kWh Strom produzieren, das gleiche nationale Interesse beimessen wie Solarenergieprojekten.
    » Die aktuelle Projekt Pipeline mit über 2.7 Milliarden kWh Windstrom mit einer vom Bund validierten Richtplanung rasch umsetzen.
  1. Verfahren beschleunigen und konzentriertes kantonales Bewilligungsverfahren schweizweit einführen
    »
    Kantonale Plangenehmigungsverfahren sollen alle Bewilligungen umfassen (Nutzungsplanung, Baubewilligung etc.).
    » Das Beschwerderecht für Projekte von nationalem Interesse auf eine Instanz beschränken.
    » Maximale Abmessungen von Windenergieanlagen genehmigen statt fixer Anlagemodelle.
    » Kantonalen Behörden und weiteren Instanzen eine verbindliche Frist zur Entscheidung über Projekte setzen (180 Tage).
    » Das Verbandsbeschwerderecht weiterhin für Wasserkraft sowie für Solar und Windenergie zulassen, jedoch nur, wenn drei Organisationen gemeinsam Beschwerde einreichen
  1. Windenergieanlagen stärker lokal und dezentral planen
    » Auf Bundes und Kantonsebene ein Förderprogramm zur Unterstützung ambitionierter Gemeinden im Bereich der erneuerbaren Energien einführen, um die Ziele des Bundes für 2035 von 35 Milliarden kWh erneuerbarem Strom zu erreichen.
    » Das Verfahren zur Realisierung von Windrädern in Gemeinden und Industriegebieten für KMU klären und vereinfachen, damit diese ihren eigenen erneuerbaren und kostengünstigen Strom produzieren können. Schon ein einziges Windrad kann einen erheblichen Teil des Strombedarfs einer Gemeinde oder eines KMU decken.
    » Das Windenergiepotenzial in allen kommunalen Energieplänen evaluieren.
    » Ab 2026 ermöglicht das Gesetz die Gründung von «lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)»: Eine Gemeinde kann ihren Strom selbst produzieren und an ihre Einwohnenden und Unternehmen vor Ort verkaufen. Allerdings muss erlaubt werden, dass Windenergieanlagen, die an das Mittelspannungsnetz angeschlossen sind, ihren Strom über das Niederspannungsnetz vermarkten können.
  1. Kantonale Richtpläne regelmässig anpassen
    »
    Den Grundsatz der Konzentration von Anlagen in den kantonalen Richtplänen lockern und die planerischen und rechtlichen Grundlagen derjenigen Kantone überarbeiten, die eine bestimmte Anzahl von Windrädern oder eine Mindestproduktion pro Standort vorschreiben.
    » Die Häufigkeit der Überarbeitung der kantonalen Richtpläne erhöhen und die Realisierung von Windenergieanlagen in bisher nicht berücksichtigten Gebieten wie Wäldern und Gegenden, die im Bundesinventar der Land schaften und Naturdenkmäler aufgelistet sind, ermöglichen.

Wenn 20 % der Gemeinden ihr Windenergiepotenzial nutzen, könnte die Schweiz ab 2035 jährlich 5 Mrd. kWh Windstrom im Winter produzieren. Das entspricht dem jährlichen Haushaltsstromverbrauch von ca. 4.5 Millionen Menschen. In Deutschland müssen alle Gemeinden 2 % ihres Gebiets für die Windenergie einzonen. Für die Umsetzung unseres Konzepts benötigen wir 10-mal weniger Fläche in 5-mal weniger Gemeinden. Auch wenn wir 50-mal weniger ehrgeizig sind als unser Nachbarland, können wir unsere Energieversorgung im Winter sicherstellen.