12. Juni 2026
Bundesrätliche Botschaft zeigt: Verhinderungsinitiativen bedeuten faktisches Technologieverbot für Windenergienutzung
Der Bundesrat hat heute die Botschaft zu den Verhinderungsinitiativen von Freie Landschaft Schweiz verabschiedet. Die Analyse des Bundes zeigt, dass das Waldgesetz den Wald bereits heute ausreichend schützt und auch die Mitsprache der Gemeinden gewährleistet ist. «Auch die Windenergiebranche ist sich einig: Die Verhinderungsinitiativen bringen keinen zusätzlichen Schutz, sie bedeuten faktisch ein Technologieverbot für die Windenergie in der Schweiz», unterstreicht Olivier Waldvogel, Geschäftsführer Deutschschweiz von Suisse Eole, «damit gefährden sie unsere Energieversorgung.» Der Bundesrat empfiehlt, beide Initiativen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung.

Auch aus Sicht der Windenergiebranche sind beide Initiativen klar abzulehnen. Sie dienen nicht dem Schutz von Natur und Bevölkerung, sondern zielen darauf ab, die Windenergie in der Schweiz zu blockieren. ©Foto: Ökostromgruppe Freiburg/Cinestyle|FPV
Konstruktive Lösungen statt pauschaler Verhinderung
Auch aus Sicht der Windenergiebranche sind beide Initiativen klar abzulehnen. Sie dienen nicht dem Schutz von Natur und Bevölkerung, sondern zielen darauf ab, die Windenergie in der Schweiz zu blockieren. Pauschales Verhindern löst keine Probleme. Gefragt sind konstruktive Lösungen, die es ermöglichen, gute, demokratisch legitimierte und naturverträgliche Projekte umzusetzen – für die Versorgungssicherheit im Winter, eine stärkere Energieunabhängigkeit und den Klimaschutz.
Allianz gründet Verein
Am 10. Juni 2026 gründete eine breite Allianz aus Energiewirtschaft, Branchenverbänden, Windenergie-Befürwortenden und Umweltorganisationen in Bern einen Verein zur Bekämpfung der Verhinderungsinitiativen. Zu den Gründungsmitgliedern zählen der Dachverband der Wirtschaft für erneuerbare Energien und Energieeffizienz aeesuisse, der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE), die Schweizerische Energiestiftung SES, Axpo sowie Suisse Eole und Pro Wind Schweiz. Präsidiert wird der Verein von Fabienne Thomas, Co-Geschäftsleiterin der aeesuisse, und Jan Flückiger, Leiter Public Affairs beim VSE.
Wald ausreichend geschützt
Die Botschaft des Bundesrats zeigt unmissverständlich, dass das Waldgesetz den Wald ausreichend schützt. «Windenergie ist in den wertvollsten Waldzonen ausgeschlossen, so zum Beispiel in Biotopen von nationaler Bedeutung», erklärt Olivier Waldvogel, «die Initiative von Freie Landschaft Schweiz bringt absolut keinen zusätzlichen Schutz!»
Nur 0.008 Prozent der Schweizer Waldfläche
Die Windenergie ist äusserst flächeneffizient, so wird pro Windrad, das jährlich notabene ca. 10 Mio. kWh produziert, nur rund ein Hektar Land beansprucht. Bei Projekten im Wald wird nur die Hälfte davon definitiv gerodet. Diese Fläche wird anderenorts wieder aufgeforstet. «Der Bund rechnet vor, dass bis 2045 der Anteil an für die Windenergie gerodeter Waldfläche nur 0.008 Prozent der Schweizer Waldfläche entsprechen dürfte», erklärt Olivier Waldvogel. Die Annahme der Waldschutz-Initiative würde jedoch gleichzeitig rund 85 % der geplanten Windräder verhindern, insbesondere aufgrund des verlangten Abstands zum Wald von 150 Metern. «Das hat nichts mit Waldschutz zu tun, sondern ist strikte Verhinderungspolitik», fügt Waldvogel hinzu.
Gemeinden werden genügend einbezogen
Mit der Annahme der Gemeindeschutz-Initiative würde ein Vetorecht der Standortgemeinde sowie der umliegenden Gemeinden in der Bundesverfassung verankert. Olivier Waldvogel erklärt: „Ein derartiges Vetorecht besteht für keine andere Infrastruktur und zielt einzig darauf ab, die Windenergieentwicklung in der Schweiz zum Erliegen zu bringen.“ Zudem wurde die Mitsprache der Gemeinden im Rahmen des Beschleunigungserlasses, der seit April in Kraft ist, bewusst nicht eingeschränkt. Gemeinden verfügen also bereits über substanzielle Einflussmöglichkeiten.
Auch Umweltallianz sagt Nein
«Auch alle Mitglieder der Umweltallianz, das sind BirdLife Schweiz, Greenpeace Schweiz, Pro Natura, Energie-Stiftung, VCS und WWF Schweiz, sprechen sich gegen die sogenannte Waldschutz-Initiative und die Gemeindeschutz-Initiative aus», unterstreicht Olivier Waldvogel. Auch sie argumentieren, dass beide Volksbegehren den naturverträglichen Ausbau der Windenergie stark einschränken und damit die Klima- und Energieziele der Schweiz gefährden.
Grosse Rechtsunsicherheit
Über jeweilige Rückwirkungsklauseln verlangen beide Volksinitiativen zudem, dass alle Windkraftanlagen, die nach dem 1. Mai 2024 errichtet wurden und die die neuen Bestimmungen nicht einhalten, auf Kosten der Ersteller wieder abgebaut werden müssen. Das wäre ein sehr starker Eingriff in das in der Verfassung festgeschriebene garantierte Grundrecht der Eigentumsfreiheit und würde grosse Rechtsunsicherheit verursachen und nicht zuletzt die Versorgungssicherheit schwächen.