24. November 2024

Luzernerinnen und Luzerner verleihen der Windenergie neuen Schub

Die Luzernerinnen und Luzerner setzen mit dem deutlichen Ja-Stimmen-Anteil von 69% zum neuen Planungs- und Baugesetz ein wichtiges Signal zum rascheren Ausbau von einheimischer, erneuerbarer Energie, darunter auch die Windenergie: «Das neue Verfahren hat Vorbildcharakter, weil es die wichtigsten Aspekte der Beschleunigungsvorlage des Bundes bereits vorwegnimmt», freut sich Olivier Waldvogel, Geschäftsleiter Suisse Eole Deutschschweiz.

Brönnimann Felix Entlebuch

Das Luzerner Planungs- und Baugesetz kann weiteren Kantonen als Blaupause für ihr eigenes Gesetz dienen, da es im Vergleich zum geltenden Recht eine substantielle Verfahrensbeschleunigung bewirkt. Bild: Felix Brönnimann

Windstrom und einer rascheren Umsetzung von Windenergieprojekten. Das Gesetz nimmt nicht nur die wichtigsten Aspekte der Beschleunigungsvorlage des Bundes auf, sondern erweitert sie zudem um die Themen Mitwirkung, Beteiligung und Rückbau», führt Olivier Waldvogel weiter aus. Das neue Gesetz führt ein Verfahren ein, das bereits bei kantonalen Projekten im Strassenbau, beim Hochwasserschutz oder bei der Wasserkraft zum Einsatz kommt. Es schlägt damit drei Fliegen mit einer Klappe: Die Gemeinden werden entlastet, die Verfahren beschleunigt und die Rechtssicherheit erhöht. Alle Beschwerderechte bleiben dabei in vollem Umfang erhalten.

Substantielle Verfahrensbeschleunigung
Das Luzerner Planungs- und Baugesetz kann weiteren Kantonen als Blaupause für ihr eigenes Gesetz dienen, da es im Vergleich zum geltenden Recht eine substantielle Verfahrensbeschleunigung bewirkt: «Neu werden in einem konzentrierten Verfahren alle in der Kompetenz des Kantons liegenden Bewilligungen gemeinsam erteilt, wodurch nur noch eine einzige Rekursmöglichkeit vor dem Kantonsgericht besteht, die ans Bundesgericht weiter gezogen werden kann», führt Olivier Waldvogel aus. «Dabei geht es nicht darum, den Umwelt- oder Landschaftsschutz auszuhebeln. Das Ziel ist vielmehr, die sehr langwierigen und komplexen Prozesse so zu strukturieren und zu vereinfachen, dass sie der Dringlichkeit der Versorgungssicherheit und der Energiewende im Sinne des Klimaschutzes Rechnung tragen.»

Beteiligungsmöglichkeiten für Gemeinden und Bevölkerung
Vom neuen Verfahren werden Windenergieprojekte profitieren, deren Jahresproduktion mindestens 10 Millionen Kilowattstunden beträgt. Auf Bundesebene stehen 20 Millionen Kilowattstunden zur Debatte. Olivier Waldvogel: «Andere Kantone wie Waadt, Bern und Neuenburg kennen auch bereits koordinierte Verfahren. Die Luzerner Version geht aber insbesondere beim Aspekt der lokalen Akzeptanz weiter: Das Gesetz verlangt nämlich, dass den betroffenen Gemeinden und der Bevölkerung eine geeignete Möglichkeit angeboten wird, sich am Projekt zu beteiligen, damit sie von den Erträgen der Anlagen auch langfristig profitieren können.»