29. September 2025

Ausserrhoder Kantonsrat: Bewilligt Grundlagen für Windkraftprojekte

Der Ausserrhoder Kantonsrat hat am Montag der Anpassung des kantonalen Richtplans um das Kapitel Windenergie klar zugestimmt. Darin werden sechs Eignungsgebiete für Windenergieanlagen definiert. Zwei Rückweisungsanträge fanden keine Mehrheit.

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Unterstützung für die Windenergie vor dem Parlamentsgebäude. Bild: ZVG

Die drei Gebiete Hochhamm in der Gemeinde Urnäsch, Sommersberg/Suruggen in den Gemeinden Gais und Trogen sowie Ruppen Nord in den Gemeinden Trogen und Wald werden darin als Eignungsgebiete mit «Priorität A» bezeichnet. Falls dort Windenergieanlagen realisiert würden, könnten die Ausbauziele bei der Stromproduktion grundsätzlich sichergestellt werden, schrieb der Regierungsrat. Eine weniger hohe Priorität haben deshalb weitere Standorte in Teufen, Heiden sowie Walzenhausen/Wolfhalden.

Zwei Rückweisungsanträge
Eine knappe Mehrheit der SVP werde sich für die Rückweisung des Geschäfts an die Regierung einsetzen, hiess es von dieser Fraktion. Die Forderung: Die Zahl der möglichen Standorte solle von sechs auf zwei Gebiete reduziert werden. Ein weiterer Rückweisungsantrag kam von einer Minderheit der zuständigen Kommission. Darin wurde verlangt, der Regierungsrat solle im Richtplan Vorgaben etwa zur maximalen Höhe von Windkraftanlagen oder zur Mindestdistanz zu Wohnliegenschaften festlegen.

Klare Zustimmung
In einer Reihe von Abstimmungen setzte sich dann zuerst der Rückweisungsantrag der Kommission gegen denjenigen der SVP durch. Danach wurde der übrig gebliebene Rückweisungsantrag mit 49 gegen 12 Stimmen abgelehnt. In der letzten Abstimmung bewilligte schliesslich der Kantonsrat die Anpassungen im Richtplan mit 47 gegen 11 Stimmen bei drei Enthaltungen.