17. Oktober 2024

BKW erwartet keine wesentliche Verzögerung für Windpark Tramelan

Ein Einwohner der Gemeinde Tramelan im Berner Jura wehrt sich vor dem Bundesgericht gegen den geplanten Windpark Montagne de Tramelan. Dies, weil sich eine Fledermauskolonie in seinem Haus eingenistet hat. Da diese Fledermaus-Art als gefährdet gilt, müsse nach Ansicht des Einwohners auf den Bau einer Windturbine verzichtet werden. Das Bundesgericht hat dem Gesuch um Revision seines Urteils vom November 2023 nun die aufschiebende Wirkung erteilt.

Visualisierung_Parc éolien de la Montagne de Tramelan © BKW

Visualisierung Windpark Montagne de Tramelan. Bild: BKW

Auf Anfrage schreibt die BKW, sie nehme den Entscheid des Bundesgerichts zur Kenntnis. Trotz der aufschiebenden Wirkung des Revisionsgesuchs für die betreffende Turbine dürfte sich die Realisierung des Windparks Tramelan nach heutigem Stand nicht wesentlich verzögern. Die BKW ist weiterhin zuversichtlich, den Windpark Tramelan inklusive der betreffenden Turbine bauen zu können. „Wir gehen davon aus, dass das Revisionsgesuch abgelehnt wird und die vom Bundesgericht im November 2023 bestätigte Baubewilligung auch in Bezug auf die betreffende Turbine Bestand hat.“

Das Projekt Windpark „Montagne de Tramelan“ wurde von der BKW Energie initiiert und soll sieben Windturbinen umfassen. Die Jahresproduktion wird auf etwa 28 Millionen Kilowattstunden geschätzt.

Text: Suisse Eole