14. Oktober 2025

Bundesamt für Umwelt: Berücksichtigung des Klimas im Umweltverträglichkeitsbericht

Basierend auf dem Bericht «Klimatische Auswirkungen bei der UVP berücksichtigen» vom 23.1.2022 wurde die vorliegende pragmatische und massnahmenorientierte Methode zur freiwilligen Berücksichtigung des Klimas im Umweltverträglichkeitsbericht erarbeitet.

BAFU

Der Bericht richtet sich insbesondere an Gesuchstellende, Bauherrschaften, UVP- und Klima-Fachstellen. Die Methode schliesst direkte, indirekte, vor- und nachgelagerte Emissionen (Scopes 1 bis 3) ein.

Ziel des vorliegenden Berichts ist es, mit geringem Zusatzaufwand die Berücksichtigung klimarelevanter Aspekte im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zu ermöglichen und gleichzeitig ein gemeinsames Begriffs- und Systemverständnis zu schaffen. Damit können Projekte zur Stromproduktion mit erneuerbaren Energien neu gelten machen, dass sie fossile Energien ersetzten.

Der Bericht richtet sich insbesondere an Gesuchstellende, Bauherrschaften, UVP- und Klima-Fachstellen. Die Methode schliesst direkte, indirekte, vor- und nachgelagerte Emissionen (Scopes 1 bis 3) ein. Des Weiteren enthält der Bericht Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel.

Zur Methode und Checkliste Berücksichtigung des Klimas im Umweltverträglichkeitsbericht“ >>

Text: Bundesamt für Umwelt BAFU