24. Mai 2024
Kanton Freiburg bereitet die Aufstellung von Messmasten für die 7 Windzonen des Richtplans vor
Der Freiburger Grosse Rat hat dem Staatsrat am 21. März 2024 den Auftrag erteilt, die Erstellung von Messmasten in die Wege zu leiten, um Windmessungen an den sieben Windenergiestandorten des kantonalen Richtplans vorzunehmen. Das Ziel ist es, die Windenergieplanung zu überprüfen. Dies ist eine Schweizer Premiere: Kein anderer Kanton hat die Initiative ergriffen, um Windmessungen auf allen für Windkraftanlagen ausgewiesenen Gebieten durchzuführen.

Im Kanton Freiburg entspricht das theoretische Potenzial dem gesamten derzeitigen Stromverbrauch des Kantons. Bild: Suisse Eole
Laut der Studie des Bundesamts für Energie, die 2022 veröffentlicht wurde, könnte mit der Windenergie die Hälfte des Stromverbrauchs der Schweiz gedeckt werden. Im Kanton Freiburg entspricht das theoretische Potenzial der Studie zufolge dem gesamten derzeitigen Stromverbrauch des Kantons.
Mitte Mai haben die Behörden eine öffentliche Ausschreibung für die Windmessungen gestartet. Die Windmessungen werden mindestens ein Jahr dauern.
Frühestens im Herbst
Sobald der Staatsrat den Auftragnehmer ausgewählt hat, was frühestens im Sommer 2024 der Fall sein wird, nehmen die kantonalen Behörden mit den Gemeinden Kontakt auf, die im Richtplan als potenzielle Windenergiestandorte ausgewiesen sind, um gemeinsam die Standorte der Messmasten festzulegen, wobei pro Windenergiestandort ein Messmast errichtet wird. Die ersten Messmasten könnten frühestens diesen Herbst aufgestellt werden.
In Echtzeit
Die Messwerte werden in Echtzeit völlig transparent veröffentlicht und bleiben Eigentum des Staats. Diese Messungen werden auch für die Arbeit des Lenkungsausschusses Windenergie von Nutzen sein. Dieser hat unter anderem die Aufgabe, die Windenergieplanung zu überprüfen und sie bei Bedarf zu aktualisieren. Er muss ferner prüfen, ob es neben den angewandten Kriterien weitere Kriterien gibt, die einen Einfluss auf die Wahl der Gebiete haben, die sich – unter Einhaltung der gesetzlichen Verfahren – für den Betrieb von Windenergieanlagen eignen.
Demokratisch und transparent
Der Kanton erinnert daran, dass es sich bei den aktuell im kantonalen Richtplan aufgeführten potenziellen Windenergiestandorten um Gebiete handelt, in denen Detailstudien durchgeführt werden können, um das prognostizierte Windenergiepotenzial zu bestätigen oder zu widerlegen. Erst im Anschluss an diese Studien kann ein allfälliger Windpark geplant werden. Bei allen damit zusammenhängenden Schritten werden selbstverständlich die demokratischen Regeln beachtet und die Verfahren werden völlig transparent durchgeführt.
Text: Suisse Eole, Quelle: Kanton Freiburg