10. Februar 2025

Wetzikon: Stimmbevölkerung lehnt Volksinitiative "Mindestabstand von Windrädern" ab

Die Wetziker Stimmberechtigten haben am 9. Februar 2025 über die Volksinitiative "Mindestabstand von Windrädern" der SVP abgestimmt, die einen Mindestabstand von Windrädern von 1000 Metern zu bebautem Gebiet fordert. Nach dem Nein (57.34 %) bleibt die Bauordnung der Stadt Wetzikon unverändert.

Der Stadtrat bekennt sich in seiner Vision Wetzikon 2040 zu einer klimaneutralen Stadt. Dies bedeutet, dass Wetzikon in hohem Masse mit lokaler, erneuerbarer Energie versorgt werden muss. Die Windenergiegewinnung entspricht grundsätzlich dieser Zielsetzung. Der Stadtrat unterstützt dabei die Haltung von Bund und Kanton, dass die Windenergie Teil einer zukünftigen Energiestrategie sein soll.

Das vom Kanton bezeichnete Potenzialgebiet Nr. 29 „Schönwis“ befindet sich im Grenzgebiet der Stadt Wetzikon und der Gemeinde Hinwil ausserhalb der Bauzonen. Zwar ist das auf kantonaler Ebene laufende Planungsverfahren zur Teilrevision des Richtplans derzeit im Gange, im Moment kann noch nicht definitiv gesagt werden, wo genau Windenergieanlagen erstellt werden sollen.

Text: Stadt Wetzikon