16. Dezember 2025

Drei Leitentscheide des Bundesgerichts zur Windenergie

Das Bundesgericht hat 2025 bei drei Beschwerden von Windenergiegegnerinnen und -gegnern in den Gemeinden Kienberg SO, Oberhof AG und Wuppenau TG zu Gunsten der Windenergie entschieden.

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Bild: Bundesgericht

Ausstandsbegehren gegen Gemeinderäte von Kienberg und Oberhof im Zusammenhang mit dem Windpark Burg abgewiesen
Das Bundesgericht hat im November ein Ausstandsbegehren von zwei Privatpersonen gegen den Gemeinderat Kienberg SO im Zusammenhang mit der Planung des Windparks Burg abgewiesen. Bereits im Juli wies das Gericht ein ähnliches Begehren gegen den Gemeinderat Oberhof AG ab. Als unzulässig beurteilte das Bundesgericht im Februar zudem den von der Gemeinde Wuppenau TG festgelegten Grenzabstand von 700 m zwischen Wohnungen und Windenergieanlagen.

Windpark Burg: Ausstandsbegehren scheitern vor Bundesgericht
Das Bundesgericht sieht keine unzulässige Nähe zwischen den Behördenmitgliedern und der Betriebsgesellschaft des Windparks. Die Mitglieder des Gemeinderats Kienberg hätten weder ein persönliches noch ein materielles Interesse am geplanten Windpark. Vielmehr verfolge die Behörde mit dem Ausbau der Stromproduktion von erneuerbaren Energien und den Beteiligungen der Betriebsgesellschaft ein öffentliches Interesse. Dieses Fazit des Solothurner Verwaltungsgerichts stützt das Bundesgericht in einem Ende November veröffentlichten Entscheid. Es sei die Aufgabe des Gemeinderats, die für den Windpark notwendigen Planungsarbeiten vorzubereiten und voranzutreiben. Ausserdem sei die Gemeinde Kienberg und nicht die einzelnen Mitglieder des Gemeinderats Vertragspartnerin der Betriebsgesellschaft (Urteil 1C_282/2025 vom 24.10.2025).

Das Bundesgericht hat im Juli ein weiteres Ausstandsbegehren der Beschwerdeführer abgewiesen, das ebenfalls mit dem Windpark Burg im Zusammenhang steht. Es betraf die Gemeinde Oberhof AG, in er eine der insgesamt fünf geplanten Windenergieanlagen errichtet werden soll. Wie im Fall von Kienberg hielt das Gericht auch hier fest, dass die Gemeinde verpflichtet sei, die erforderlichen Schritte für die Planung des Parks an die Hand zu nehmen (Urteil 1C_110/2025 vom 10.07.2025).

Wuppenau: Grenzabstände zwischen Wohnungen und Windenergieanlagen verstossen gegen Bundesrecht  
Die Gemeinde Wuppenau TG wollte im kommunalen Richtplan und im Baureglement strengere Vorgaben für Windenergie festlegen. Unter anderem sah sie einen Mindestabstand von 700 m zwischen Windenergieanlagen und Wohn- bzw. Arbeitsräumen vor. Das Bundesgericht bestätigte Anfang Jahr, dass diese Regelungen – die sich unter anderem auf Grenzwerte für Lichtblinkanlagen beziehungsweise auf Lichtimmissionen durch Windenergieanlagen stützten – gegen Bundesrecht verstossen. Als unzulässig erachtet das Bundesgericht auch Immissionsgrenzwerte und Planungswerte für Infraschall, wie es in seinem Urteil 1C_3/2024 vom 29 Januar 2025 schreibt.