17. Dezember 2024
Bundesgericht: Fledermäuse sind kein Hindernis für Windpark "Montagne de Tramelan"
Die Entdeckung einer Kolonie von Fledermäusen in der Umgebung eines der geplanten Windrädern des "Parc éolien de la Montagne de Tramelan" im Kanton Bern hat keinen Einfluss auf das Projekt. Das Bundesgericht ist auf ein Gesuch um Revision seines Urteils zu diesem Vorhaben von 2023 nicht eingetreten.

Der Windpark sieht den Bau von sieben Windrädern vor, die jährlich rund 28 Millionen Kilowattstunden Strom produzieren sollen. Bild: BKW
Die Revision eines Urteils kann nur vorgenommen werden, wenn Fakten auftauchen, die während eines Verfahrens zwar bestanden, aber nicht bekannt waren. Vorliegend sei die Anwesenheit einer Kolonie des Braunen Langohres bereits im Juni 2022 bestätigt worden und nicht erst zwei Jahre später, wie der Gesuchsteller ausgeführt habe. Dies schreibt das höchste Schweizer Gericht in einem im November publizierten Urteil.
Das Vorhandensein der Fledermäuse hätte deshalb bereits im vorherigen Verfahren eingebracht und berücksichtigt werden können. Dies heisst laut Bundesgericht aber nicht, dass die Tiere keine Rolle spielen. Vielmehr müssen sie in das Fledermaus-Monitoring einbezogen werden, das nach Erstellung des Windparks durchgeführt wird.
Der Windpark sieht den Bau von sieben Windrädern vor, die jährlich rund 28 Millionen Kilowattstunden Strom produzieren sollen, das entspricht dem Stromverbrauch von über 25’000 Personen. Das Projekt wurde 2015 in Volksabstimmungen in den Gemeinden Tramelan und Saicourt angenommen. Das Bundesgericht wies eine Beschwerde gegen das Projekt im November 2023 in den wesentlichen Punkten ab. (Urteil 1F_13/2024 vom 15.11.2024)