8. November 2021

Bundesrat genehmigt Windenergiegebiete im Richtplan des Kantons Thurgau

Der Kanton Thurgau hat seinen Richtplan für die Nutzung der Windenergie überarbeitet und sechs Windenergiegebiete ausgeschieden. Er trägt damit wesentlich dazu bei, die Energiestrategie 2050 des Bundes umzusetzen. Einen der Standorte für Windenergie genehmigt der Bundesrat mit einem Vorbehalt, denn der Standort könnte in Konflikt mit dem deutschen Unesco-Weltkulturerbe Klosterinsel Reichenau stehen.

Thurgau

Der Kanton Thurgau hat seinen Richtplan für die Nutzung der Windenergie überarbeitet und 6 Windenergiegebiete ausgeschieden. Er trägt damit wesentlich dazu bei, die Energiestrategie 2050 des Bundes umzusetzen.

Am 28. Juni 2017 hat der Bundesrat das Konzept Windenergie verabschiedet. Darin gibt der Bund den Kantonen einen Orientierungsrahmen für ihren Beitrag zu seinen Ausbauzielen vor. Entsprechend soll der Kanton Thurgau im Jahr 2050 jährlich bis zu 180 Mio. kWh Strom aus Windenergie produzieren. Dies entspricht rund 11 Prozent des heutigen kantonalen Stromverbrauchs.

Sechs kleinräumigere Windenergiegebiete
Der Kanton Thurgau hat 2014 das Windenergiepotenzial auf dem gesamten Kantonsgebiet ermittelt. Dabei hat er die ursprünglich acht Windpotenzialgebiete auf sechs kleinräumigere Windenergiegebiete reduziert. Der genehmigte kantonale Richtplan setzt drei Gebiete fest, bestimmt ein zusätzliches Gebiet als Zwischenergebnis und zwei weitere Gebiete zur Vororientierung. Das Energiepotenzial an allen sechs Standorten zusammen beträgt gemäss Angaben des Kantons Thurgau maximal 216 GWh pro Jahr; in den drei festgesetzten Windenergiegebieten Salen-Reutenen, Thundorf und Braunau-Wuppenau wäre jährlich eine Produktion von maximal 131 GWh möglich.

Thurgau 2

Gemäss dem Windenergiekonzept des Bundes soll der Kanton Thurgau im Jahr 2050 jährlich bis zu 180 Mio. kWh Strom aus Windenergie produzieren.