22. Oktober 2025
Bundesrat lehnt Wind-Verhinderungsinitiativen klar ab – Suisse Eole begrüsst den Entscheid
Der Bundesrat hat am 22. Oktober 2025 beschlossen, die beiden Volksinitiativen zur Verhinderung von Windenergie «Gegen die Zerstörung unserer Wälder durch Windturbinen (Waldschutz-Initiative)» und «Für den Schutz der direkten Demokratie bei Windparks (Gemeindeschutz-Initiative)» ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Suisse Eole begrüsst den Entscheid, Technologieverbote gefährden die Versorgungssicherheit
Beide Begehren würden laut Bundesrat den Ausbau der Windenergie in der Schweiz massiv behindern und damit die Versorgungssicherheit, insbesondere im Winterhalbjahr, schwächen. Die aus unserer Sicht klar vorgeschobenen Anliegen der Initiativen – der Schutz von Wäldern und Gemeinden – sind zudem bereits heute in der bestehenden Gesetzgebung umfassend berücksichtigt und werden durch den vom Parlament im Herbst 2025 verabschiedeten Beschleunigungserlass zusätzlich gestärkt.
Faktisches Technologieverbot
Die „Waldschutz-Initiative“ verlangt ein grundsätzliches Bauverbot für Windenergieanlagen im Wald und in einem Umkreis von 150 Metern. Damit würde rund die Hälfte der Landesfläche für Windprojekte ausgeschlossen. Schätzungsweise 75 Prozent aller bereits weit fortgeschrittenen Projekte wären betroffen – die meisten davon liegen ausserhalb des Waldes. Darunter befinden sich auch zahlreiche Projekte mit bereits genehmigter kommunaler Nutzungsplanung.
Gemäss Berechnungen von Suisse Eole würde die Initiative deutlich mehr als 2 Milliarden kWh Windstrom pro Jahr, die derzeit aktiv geplant sind, pauschal verhindern – das entspricht dem jährlichen Haushaltsstromverbrauch von rund 1,8 Millionen Personen. Die Initiative käme somit einem faktischen Technologieverbot gleich und würde die kantonalen Spielräume bei der Energieplanung drastisch einschränken, was nicht im Sinne der Versorgungssicherheit sein kann.
Verhältnisloser Eingriff in die kantonale Planungshoheit
Die „Gemeindeschutz-Initiative“ fordert, dass Windprojekte die Zustimmung sowohl der Standort- als auch der Nachbargemeinden benötigen. Damit würde ein weitgehendes kommunales Vetorecht in die Bundesverfassung eingeführt – ein Eingriff in die kantonale Planungshoheit. Der Bundesrat betont, dass mit dem neuen Beschleunigungserlass die Rolle der Gemeinden bereits klar definiert und gestärkt wurde: Wo das kantonale Recht keine Ausnahmen vorsieht, müssen Standortgemeinden explizit zustimmen.
Windenergie als Pfeiler der Versorgungssicherheit im Winter
Zudem erinnert der Bundesrat daran, dass die Schweizer Bevölkerung mit der Abstimmung über das Stromgesetz 2024 den Ausbau der erneuerbaren Energien – inklusive Windkraft – deutlich bejaht hat. Da Windenergie rund zwei Drittel ihrer Produktion im Winterhalbjahr liefert, ist sie ein zentraler Pfeiler der Versorgungssicherheit und eine notwendige Ergänzung zur Photovoltaik.
Suisse Eole begrüsst den Entscheid des Bundesrats ausdrücklich
„Wir begrüssen, dass diese Verhinderungsinitiativen abgelehnt werden. Die Schweiz braucht keine Technologieverbote, sondern muss im Gegenteil den Ausbau aller verfügbaren erneuerbaren Energien beschleunigen. Nur so erreichen wir die Ziele der Energiestrategie und stärken unsere Unabhängigkeit in der Stromversorgung“, erklärt Olivier Waldvogel, Verantwortlicher Deutschschweiz von Suisse Eole.
Der Bundesrat will die Botschaften zu den beiden Initiativen bis Mai 2026 verabschieden, um rasch Rechtssicherheit über ihren weiteren Verlauf zu schaffen.
