11. Juni 2020

Das Waadtländer Kantonsgericht weist vollumfänglich alle Beschwerden gegen den Windpark Mollendruz zurück

Das Waadtländer Kantonsgericht hat vollumfänglich alle Beschwerden, die von den Verbänden und Vereinen WWF Vaud, Paysage Libre Vaud und SOS Jura Vaud-Sud gegen das Windparkprojekt Mollendruz eingereicht wurden, abgewiesen. Zudem müssen die Beschwerdeführer die Gerichtskosten in Höhe von CHF 30'000 tragen.

Das Windparkprojekt Mollendruz wurde 2009 von den Dörfern Juriens, La Praz, Mont-la-Ville, Vaulion sowie den Städten Yverdon-les-Bains und Zürich initiiert. Im September 2018 haben die Verbände WWF Vaud, Paysage Libre Vaud und SOS Jura Vaud-Sud Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Waadt eingelegt, nachdem die Generalräte (conseils généraux, Gemeindeparlamente) und der Kanton Waadt der Änderung des Teilnutzungsplans zugestimmt hatten.

Mollendruz

Das Windparkprojekt umfasst 12 Windenergieanlagen, die auf dem Höhenzug östlich des Col du Mollendruz installiert werden sollen. Das Windparkprojekt umfasst 12 Windenergieanlagen, die auf dem Höhenzug östlich des Col du Mollendruz installiert werden sollen.

Zwischen 5 und 15 % der Windenergieziele des Kantons Waadt
Das Windparkprojekt umfasst 12 Windenergieanlagen, die auf dem Höhenzug östlich des Col du Mollendruz installiert werden und jährlich zwischen 60 und 70 Mio. kWh Windstrom produzieren sollen. Das entspricht dem Verbrauch von 17’000 bis 20’000 Haushalten und würde genügen, um zwischen 5 und 15 % der Windenergieziele des Kantons Waadt zu erreichen.

Eine lange Liste von Beanstandungen
Die Beschwerdeführer stellten den Sondernutzungsplan in Frage, der die Installation der Windenergieanlagen ermöglicht und die Rodung erlaubt, sowie die Höhe der Produktion, die im kantonalen Richtplan für die Windenergie festgelegt wurde. Sie fochten ausserdem die Interessenabwägung hinsichtlich der angekündigten Stromproduktion an. Die Beschwerdeführer kritisierten zudem den unzureichenden Schutz der Biotope und der zu schützenden Tiere (Auerhuhn, Uhu, Waldschnepfe, Heidelerche) und waren der Ansicht, dass die von den Projektentwicklern geplanten Ausgleichsflächen unzureichend seien. Darüber hinaus bemängelten sie die Auswirkungen des Windparks auf Zugvögel und Fledermäuse aufgrund von Zusammenstössen sowie die Auswirkungen auf das Landschaftsbild, vor allem auf den historischen Ort Romainmôtier.

Alle Beschwerdepunkte abgewiesen
Angesichts der vorliegenden ausführlichen Studien und Analysen sowie des ganzen Spektrums an Ausgleichsmassnahmen, die für den Bau des Windparks vorgesehen sind, kam das Gericht zum Schluss, dass alle Beschwerdepunkte der Beschwerdeführer unbegründet sind und wies sie entsprechend vollumfänglich zurück. Das Gericht hat die Verwaltungsentscheide bestätigt und die Verbände dazu verurteilt, die Gerichtskosten in Höhe von CHF 30’000 zu tragen. Gegen diesen Entscheid können die Beschwerdeführer bis zum 10. Juli 2020 Rekurs beim Bundesgericht einlegen.

www.energienaturelle.ch

Energienaturelle

An der d’Energie Naturelle Mollendruz SA beteiligt sind: EWZ, die Standortgemeinden Juriens, La Praz und Mont-La-Ville, die Nachbargemeinde Vaulion sowie die Stadt d’Yverdon-les-Bains, der ein Teil des Grundstücks gehört.