19. Mai 2022

Deutschland: Umwelt- und Wirtschaftsministerium wollen Windenergie und Artenschutz versöhnen

Das deutsche Umweltministerium und das deutsche Wirtschaftsministerium wollen die artenschutzfachliche Prüfung für Windenergieanlagen an Land vereinfachen. In einem Eckpunktepapier haben sie festgelegt, wie der Ausbau der Windenergie an Land unter Wahrung hoher Artenschutz-Standards beschleunigt werden kann. Künftig sollen standardisierte bundeseinheitliche Kriterien gelten, mit denen geprüft und bewertet wird, inwieweit eine Windenergieanlage das Kollisionsrisiko für gefährdete Vogelarten signifikant erhöht.

Beschleunigung

Es soll eine präzise und einheitliche Liste von Vogelarten erstellt werden, die von Windrädern betroffen sind. In der Liste sollen zudem Vermeidungsmassnahmen sowie Prüf- und Schutzabstände festgelegt werden. Es soll eine präzise und einheitliche Liste von Vogelarten erstellt werden, die von Windrädern betroffen sind. In der Liste sollen zudem Vermeidungsmassnahmen sowie Prüf- und Schutzabstände festgelegt werden.

Diese Standards sollen im deutschen Bundesnaturschutzgesetz festgelegt werden. Es soll eine präzise und einheitliche Liste von Vogelarten erstellt werden, die von Windrädern betroffen sind. In der Liste sollen zudem Vermeidungsmassnahmen sowie Prüf- und Schutzabstände festgelegt werden. Andererseits können weniger relevante oder unsichere Auswirkungen mit einer Artenschutzabgabe ausgeglichen werden, die der Bestandserhaltung windenergiesensibler Arten im Rahmen entsprechender Artenschutzprogramme zu Gute kommen soll. Die Liste respektiert die EU-Naturschutzrichtlinien.

Repowering erleichtert
Auch das Repowering, also der Ersatz älterer Windräder durch neue, leistungsstärkere, soll erleichtert werden. Die Vorbelastung der Standorte soll zukünftig berücksichtigt werden und deshalb sollen alternative Standorte meistens nicht mehr geprüft werden müssen.

Windenergieanlagen Landschaftsschutzgebieten grundsätzlich zulässig
Darüber hinaus sollen Hürden für die Errichtung von Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten verringert werden: Bis das in Deutschland vorgesehene Flächenziel für Windenergie an Land in Höhe von zwei Prozent der Bundesfläche erfüllt ist, sollen Windenergieanlagen grundsätzlich innerhalb von Landschaftsschutzgebieten zulässig sein. Die konkrete Flächenausweisung obliegt allerdings nach wie vor den zuständigen Planungsbehörden.

Eckpunktepapier: Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land

Quellen: Deutsches Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), Die deutsche Bundesregierung