9. Februar 2021
Die Stadt La Chaux-de-Fonds zieht ihre Beschwerden gegen die Windparks Crêt-Meuron und Quatre Bornes zurück
Erleichtert hat der Gemeinderat von La Chaux-de-Fonds in seiner Sitzung vom 27. Januar 2021 ein Schreiben des Bundesamts für Kultur (BAK) zur Kenntnis genommen, in dem es heisst: „trotz einer eventuell spürbaren leichten Beeinträchtigung des aussergewöhnlichen universellen Werts des in die Liste des Welterbes eingetragenen Guts ist das BAK der Ansicht, dass die Windparkprojekte Quatre Bornes und Crêt-Meuron mit den Schweizer Verpflichtungen gegenüber der Konvention über das Welterbe in Einklang stehen.“
Der Gemeinderat hat daraufhin in Übereinstimmung mit seiner Position unverzüglich die Dienststelle für Raumplanung des Kantons Neuenburg darüber informiert, dass er seine Beschwerden zurückziehen werde. Das BAK führt allerdings in seinem Schreiben auch aus, dass noch Unklarheiten über die Auswirkungen des Windparks Mont-Perreux bestehen. Der Gemeinderat behält sich daher das Recht vor, gegebenenfalls und zu gegebener Zeit Beschwerde gegen diesen Windpark einzulegen. Gleichzeitig hoffe er aber, dass noch vor dem Einreichen eines Baugesuchs die Angelegenheit durch die zuständigen Instanzen geklärt werde.
Öffentliche Warnung des Bundesamts für Kultur
Nachdem sich mehrere Vereinigungen für Heimat-, Natur- und Landschaftsschutz an ihn gewandt hatten, formulierte der Gemeinderat von La Chaux-de-Fonds Beschwerden gegen die Windparks Crêt-Meuron und Quatre Bornes. Er war der Ansicht, dass die Windenergieprojekte fragwürdige Auswirkungen auf die zukünftige Anerkennung der Stadtlandschaft Uhrenindustrie als Welterbe durch die Unesco haben könnten. In einem Schreiben liess der Bund über die Direktorin des Bundesamtes für Kultur im Dezember 2019 bestätigen, dass „die Auswirkungen der Windenergieprojekte auf den aussergewöhnlichen universellen Wert der Welterbestätte durch die Vernehmlassungen (…), die auf Richtplanebene durchgeführt werden, nicht abgeschätzt werden können.“
Als Vorsichtsmassnahme gedacht
Tatsächlich gab das BAK dann auch bekannt, es sei „gezwungen, die betroffenen Windenergieprojekte im Detail zu prüfen und ihre eventuellen Auswirkungen auf die Unesco-Welterbestätte zu analysieren“. Damit erklärte sich das BAK also bereit, eine Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Der Gemeinderat hatte die Beschwerden vorsichtshalber formuliert. Er wollte die Ergebnisse der vom BAK durchgeführten Verträglichkeitsstudie abwarten und die Beschwerden dann unverzüglich zurückziehen, wenn ausreichend garantiert sei, dass die Anerkennung der Stadtlandschaft Uhrenindustrie als Welterbe durch die Unesco auch im Falle des Baus der Windparks erhalten bleibt.
Eine erfreuliche Nachricht für die Schweizer Windenergie und ein Referenzfall für andere Projekte, die mit der gleichen Problematik konfrontiert sein könnten.
Text : Suisse Eole, source : Ville La Chaux-de-Fonds