29. Juni 2022

EU: Will auch für Windenergieprojekte Bewilligungsverfahren von maximal zwei Jahre durchsetzen

Im Rahmen ihres Repower-EU-Plans hat die Europäische Kommission Empfehlungen abgegeben, wie Bewilligungsverfahren für Erneuerbaren-Projekte vereinfacht und beschleunigt werden können. Die Kommission beanstandet, dass bei der Genehmigung von Erneuerbare-Energie-Projekten zurzeit die meisten EU-Mitgliedstaaten die gesetzlich vorgegebene Frist überschreiten. Diese beträgt 2 Jahre für neue Projekte und ein Jahr für Repowering-Projekte. Aber es sei noch nicht zu spät, das zu ändern. In der Schweiz dauert die Planung und Bewilligung um die 20 Jahre.

Wind Europe

WindEurope hat die EU-Empfehlungen zusammengefasst und mit den zusätzlichen Empfehlungen der Branche für den Bereich Windenergie ergänzt. Diese Empfehlungen könnten auch für die Schweiz wichtige Inputs liefern. Bild: WindEurope WindEurope hat die EU-Empfehlungen zusammengefasst und mit den zusätzlichen Empfehlungen der Branche für den Bereich Windenergie ergänzt. Diese Empfehlungen könnten auch für die Schweiz wichtige Inputs liefern. Bild: WindEurope

EU: Will Bewilligungsverfahren auch für Windprojekte soll maximal zwei Jahre dauern

Im Rahmen ihres Repower-EU-Plans hat die Europäische Kommission Empfehlungen abgegeben, wie Bewilligungsverfahren für Erneuerbaren-Projekte vereinfacht und beschleunigt werden können. Die Kommission beanstandet, dass bei der Genehmigung von Erneuerbare-Energie-Projekten zurzeit die meisten EU-Mitgliedstaaten die gesetzlich vorgegebene Frist überschreitet. Diese beträgt 2 Jahre für neue Projekte und ein Jahr für Repowering-Projekte. Aber es sei noch nicht zu spät, das zu ändern. In der Schweiz dauert die Planung und Bewilligung um die 20 Jahre.

WindEurope hat die EU-Empfehlungen zusammengefasst und mit den zusätzlichen Empfehlungen der Branche für den Bereich Windenergie ergänzt.

Diese Empfehlungen könnten auch für die Schweiz wichtige Inputs liefern. Daher haben wir eine Zusammenstellung der wichtigsten Punkte gemacht.

Administrative Bewilligungsverfahren

Mitgliedstaaten sollten die folgenden Massnahmen schnellstmöglich umsetzen:

  • zentrale Anlaufstellen (Guichet unique) einrichten, auch für Onshore-Wind, Pilot- und Demonstrationsprojekte
  • Verantwortlichkeiten zwischen den Bewilligungsbehörden klären, dabei soll klar definiert werden, was die verschiedenen Ministerien oder Verwaltungsstufen tun müssen oder nicht tun dürfen und wie eventuelle Konflikte gelöst werden können.
  • die verschiedenen Fristen für das Verfahren verbindlich festlegen, innerhalb derer jede Behörde handeln muss, einschliesslich für die Bearbeitung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und Bewilligungen für den Netzanschluss, zwei Schritte, die derzeit am längsten dauern.
  • die Regel des „zustimmenden Schweigens“ anwenden: Antwortet eine Behörde nicht innerhalb der ihr gesetzten Frist, gilt die Bewilligung als erteilt oder der Antrag als angenommen.
  • Personal der Bewilligungsbehörden aufstocken und sicherstellen, dass das Personal korrekt geschult ist und über die benötigten Kompetenzen verfügt.
  • die Bewilligungsverfahren digitalisieren.

Festlegung von Gebieten

Die Branchenempfehlungen für die Raumplanung umfassen folgende Punkte:

  • Mehr geeignete Gebiete für Windenergie ermitteln und den Netzausbau entsprechend planen. Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass Informationen über die Windenergie-Gebiete, sowie über existierende Standortbeschränkungen leicht zugänglich sind, einschliesslich Online-Karten und (GIS-)Datenbanken.
  • Windparks sollten nicht von vorneherein in Natura-2000-Gebieten ausgeschlossen sein, wie es explizit in der Vogel- und Habitatrichtlinie der EU steht, unter der Voraussetzung, dass Windparkprojekte eine geeignete Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen und zusätzliche korrigierende Massnahmen vorsehen, falls erforderlich.
  • den Abstand zu Häusern auf höchstens 500 m reduzieren: Quer durch die Märkte beobachtet WindEurope, dass es eine Best Practice wäre, den Abstand auf höchstens 500 m festzulegen. Einige europäische Länder wenden einen noch geringeren Abstand an, das sollten sie auch weiterhin tun.
  • Höhenbegrenzungen sollten gelockert werden. Sie führen dazu, dass die neueste und effizienteste Windturbinen-Technologie nicht installiert werden kann. Die Auswirkungen von Windenergieprojekten auf Luftfahrt/Militär und Landschaft müssen Fall für Fall mit einem Umweltverträglichkeitsverfahren und durch die Einbeziehung der Akteure evaluiert werden.

 

Zulassungskritieren

 

  • Schnellere Bewilligungsverfahren für Repowering-Projekte einführen, die die 1-Jahr-Regel erfüllen:
    – vereinfachte Umweltverträglichkeitsprüfungen
    für Repowering-Projekte, sie sollten auf die zusätzlichen Auswirkungen der Repowering-Projekte begrenzt werden
    – Bestehende Windenergiestandorte automatisch für Repowering-Projekte zulassen

    – ausgehend von der Lebensdauer eines Windparkprojekts die Erhöhung der Netzkapazität im Voraus planen und sicherstellen, dass Repowering-Projekte Vorrang beim Netzanschluss haben
  • Vereinfachte Bewilligungsverfahren festlegen für Projekte, die mit unwesentlichen Veränderungen, wie dem Ersatz von Rotorblättern, die Lebensdauer [eines Windparks] verlängern sollen. Diese Projekte sollten von einer zusätzlichen Umweltverträglichkeits-prüfung ausgenommen werden und die Bewilligung sollte im Prinzip der „stillschweigenden Genehmigung“ erteilt werden.
  • für Flexibilität bei Auktionen sorgen
    – Flexibilität bezüglich der Technologie
    sicherstellen, damit modernste Technologie installiert und die höchste Effizienz erreicht werden kann.
    – Anreize schaffen für den Bau von Hybridkraftwerken (Wind/Solar/Speicher). Es sollte erlaubt sein, eine weitere Technologie zu einem späteren Zeitpunkt anzuschliessen, ohne dass das ganze Verfahren wieder von vorne beginnen muss.

Netzanschluss

  • Netzverstärkung und Netzausbau
    – Verstärkung und Ausbau des Elektrizitätsnetzes, einschliesslich der Unterwerke, sollten Hand in Hand mit dem Ausbau der Erneuerbaren geplant werden, um ihren Anschluss und Integration in das Energiesystem zu optimieren.
    – Förderung des Einsatzes von Netzoptimierungstechnologien, die den Netzausbau ergänzen, was dringend beschleunigt werden muss, sowie Anreize für Übertragungsnetzbetreiber (engl.: TSO) schaffen, um das Engpassmanagement zu optimieren und Beeinträchtigungen oder Verspätungen beim Netzanschluss zu reduzieren.
    – Vereinfachtes Verfahren für Ladepunkte, z. B. unter 250 KW einführen.
  • Netzanschlussverfahren:
    – Die Netzbetreiber müssen klar festlegen, welche Teile (oder welche Spannungsebenen) des Netzwerks von den Netznutzern finanziert werden sollen und welche von den Übertragungsnetz- und Verteilnetzbetreibern.
    – Die Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber sollen die Unsicherheit bezüglich Anschlusslösungen, Kosten und Fristen, die die Entwickler betreffen, reduzieren.

Rechtliche Herausforderungen

Mitgliedstaaten sollten:

  • höchstens 2 Rekurse während des Bewilligungsverfahren zulassen, indem der Fall direkt zum höchsten Gericht gezogen wird oder indem die Rekurse auf Verfahrensfehler beschränkt werden und damit nicht mehr der ganze Fall neu aufgerollt werden kann.
  • Personal der nationalen Gerichte aufstocken, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • ein bevölkerungsbasiertes Konzept bei der Umsetzung der EU-Umweltgesetzgebung anwenden, so wie es dort vorgesehen ist.

Quelle: Wind Europe