14. Dezember 2021
Kantons- und Behördenseminar: „Die Schweiz braucht spätestens in fünf und nicht erst in 20 Jahren Windstrom!“
Am 30. November 2021 trafen sich Vertreter und Vertreterinnen von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie von Projektentwicklern in Biel, um über u.a. den Entscheid des Bundesgerichts bezüglich des Windparks Sainte-Croix zu diskutieren. Weitere Themen des Treffens waren das juristische Gutachten von Altbundesrichter Heinz Aemisegger, der im Auftrag des Bundes Vorschläge für die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Wasserkraftwerke und Windparks formuliert hat. Die Kommunikation über die Windkraft stand ebenfalls auf der Traktandenliste.
„Zum ersten Mal hat das Bundesgericht innerhalb eines Jahres in zwei Verfahren zu Windenergieanlagen entschieden! Jetzt warten noch 114 Windenergieanlagen mit einem Produktionspotenzial von 650 GWh auf eine Entscheidung des Bundesgerichts. Dabei könnten wir mit diesen Anlagen die Windenergieziele, die in der Energiestrategie für 2030 festgelegt wurden, sogar übertreffen. Alles hängt vom Tempo des Bundesgerichts ab!“, erklärte Lionel Perret, Direktor von Suisse Eole, in Biel. „Die Branche hat ihre Hausaufgaben gemacht.“

Yasmine Sözerman, Anwältin bei Reymond & Associés, die den Windpark Sainte-Croix für Romande Energie juristisch begleitet hat.
Interessen abwägen
Yasmine Sözerman, Anwältin bei Reymond & Associés, die den Windpark Sainte-Croix für Romande Energie juristisch begleitet hat, erklärt: „Der Entscheid des Bundesgerichts zeigt, dass zwischen der Energieproduktion aus erneuerbaren Energiequellen und der Biodiversität Interessengleichheit besteht. Die Interessen müssen also abgewägt werden.“ Das Bundesgericht hat einerseits bestätigt, dass die Schwelle von 20 GWh pro Jahr aus erneuerbarer Energieproduktion von nationaler Bedeutung ist und andererseits, dass die wirksamen Ausgleichsmassnahmen bei der Interessenabwägung positiv ins Gewicht fallen. Yasmine Sözerman betonte aber, dass dies nicht als Freibrief für Erneuerbare-Energien-Projekte zu betrachten sei.
Fundierte Studien
Auf die Frage nach der „arbiträren“ Schwelle von maximal zehn toten Vögeln pro Windenergieanlage antwortete Frau Sözerman: „Wir brauchen belastbare Gutachten, um die im Entscheid des Bundesgerichts genannte Schwelle zu kippen.“ Sie unterstrich zudem, dass der Entscheid auch bezüglich der Geräuschemissionen Präzedenzcharakter hat: Es sei eine Korrektur des Grenzwerts erforderlich: K3 = 4 – und nicht 2 – gemäss der von der Empa empfohlenen Methode. Zudem müssten die Lärmschutzmassnahmen an der Quelle oder entlang des Ausbreitungswegs unternommen werden und bei Nichteinhaltung der Grenzwerte sei eine Ausnahmebewilligung nötig. Im Hinblick auf den Schutz der Vögel hat das Bundesgericht ein sehr konkretes Monitoring über fünf Jahre festgelegt. „Die Projektentwickler müssen ihre Flexibilität unter Beweis stellen, um die Anforderungen des Bundesgerichts zu erfüllen.“ Damit die Projekte besser und schneller voranschreiten könnten, ist Yasmine Sözerman der Auffassung, dass das nationale Interesse der erneuerbaren Energien Vorrang vor dem der Biodiversität haben solle.

Alain Thévenaz, Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter an der Universität Lausanne, zog Schlüsse aus der Rechtsprechung des Waadtländer Kantonsgerichts.
Fünf Jahre lang Gerichtsverfahren
Alain Thévenaz, Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter an der Universität Lausanne, zog Schlüsse aus der Rechtsprechung des Waadtländer Kantonsgerichts: „Der kantonale Richtplan kann nicht beanstandet werden, aber die Art und Weise, wie er entwickelt wurde, schon.“ Die Gerichte haben diese Beanstandungen jedoch ausgeräumt. Von den 19 im Richtplan festgelegten Standorten ist Sainte-Croix der erste Windpark, der vor Bundesgericht besteht. Vier weitere Waadtländer Projekte warten noch auf einen Entscheid des Bundesgerichts und eines ist öffentlich aufgelegt.. „Das Kantonsgericht braucht im Durchschnitt drei Jahre, um über die Zukunft eines Windparks zu entscheiden, das Bundesgericht zwei Jahre, zusammen macht das fünf Jahre, während denen sich ein Windpark in Gerichtsverfahren befindet“, fasste Alain Thévenaz zusammen. Er betonte ausserdem, dass die Umweltverträglichkeitsprüfungen in Bezug auf Vögel den Anforderungen des Bundes entsprechen müssen. Der Rechtsanwalt ist der Auffassung, dass das nationale Interesse der erneuerbaren Energien ganz allgemein Vorrang haben müsste, denn es sei nicht akzeptabel, dass die Entwickler 10 bis 15 Jahre lang an einem Projekt arbeiteten, um sich dann einem Misserfolg konfrontiert zu sehen, da die Interessenabwägung nicht berechenbar war.

„Im Strassenrecht wird seit 30 Jahren ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren angewendet, das sollte auch bei Energieproduktionsanlagen möglich sein, erklärt Aemisegger.
Analog zum Strassenrecht«Dass es 24 Jahre dauerte, bis der Windpark Sainte-Croix gebaut werden konnte, ist ja Wahnsinn“, erklärte Heinz Aemisegger, Altbundesrichter, der im Auftrag vom Bund die Bewilligungsverfahren für Produktionsanlagen für erneuerbare Energien analysiert hat. Sein für den Bund erarbeiteter Lösungsansatz zur Beschleunigung der Verfahren sieht ein dreistufiges Modell vor. In einem ersten Schritt soll der Bund in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen, Gemeinden und der betroffenen Bevölkerung die bedeutendsten Standorte für Wasser- und Windkraftwerke in einem jeweiligen Konzept definieren. Auf Basis dieses Konzepts sollen die Kantone dann standortbezogene Richtplanverfahren durchführen. Die Plan- und Bewilligungskompetenzen für diese festgesetzten prioritären Standorte sollen analog zum Strassenrecht dem Kanton übertragen werden. „Im Strassenrecht wird seit 30 Jahren ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren angewendet, das sollte auch bei Energieproduktionsanlagen möglich sein, erklärt Aemisegger.
Konzentriertes Verfahren
Die heutigen Verfahren führten aufgrund ihrer Komplexität zu unnötigen Verfahrensfehlern, die die Projekte zusätzlich zu allen Einsprachen unnötig lang verzögerten, so Aemisegger. Er plädiert deshalb dafür, dass die Kantone für die Nutzungsplanung und die Baubewilligung der bedeutendsten Anlagen zuständig sein sollten und zwar so, dass der Kanton sämtliche nötigen Bewilligungen in einem konzentrierten Verfahren erteilt. Selbstverständlich solle dieser Prozess in Einbezug aller wichtigen Interessen und somit möglichst demokratisch, gleichzeitig aber auch möglichst schnell und effizient ablaufen.

Am 30. November 2021 trafen sich Vertreter und Vertreterinnen von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie von Projektentwicklern in Biel.
Interessen dürfen nicht übergeordnet werden
Der Eingriff in die Gemeindeautonomie sei unter den Umständen der drohenden Versorgungknappheit legitim und für die absolut wichtigsten Standorte auch verfassungskonform. Der Bund dürfe zudem schon jetzt für zentrale Fragen der kantonalen Planung detaillierte Regelungen erlassen. Aemisegger rät ausdrücklich davon ab, das nationale Interesse der Energieproduktion von erneuerbaren Energien den anderen Interessen überzuordnen. Das sei zum einen verfassungswidrig und könnte zum anderen dazu führen, dass alle anderen Interessengruppen dasselbe verlangen würden.

Philippe Zahno hat die Kommunikation zu 12 Windenergieprojekten in der Romandie untersucht und Bilanz gezogen.
Die Bedeutung der Kommunikation
Philippe Zahno hat die Kommunikation zu 12 Windenergieprojekten in der Romandie untersucht und Bilanz gezogen. Er führte 13 Kommunikations-Kriterien auf, die für eine erfolgreiche Abstimmung unerlässlich sind: Eine Strategie, das Engagement der Gemeinde und des Kantons, das Sponsoring der Aktivitäten in den Gemeinden, Informationsabende, das Monitoring, eine schnelle Reaktionsfähigkeit auf die Projektgegner, ein Unterstützungskomitee, Projektbotschafter, eine professionelle Begleitung der Kommunikation, Infostände, Plakate, Broschüren und Flugblätter für alle Haushalte sowie Aktivitäten in den sozialen Netzwerken. Er stellte fest und bedauert, dass Gemeinden und Kantone häufig nicht genügend Stellung nehmen. «Eine Strategie ist unerlässlich, zu ihr gehören unter anderem die Analyse, die Ziele, die Planung und das Controlling. An den Informationsabenden ist es wichtig, die Debatte zu strukturieren und nach jeder Frage und Thema das Wort zu erteilen», betonte Philippe Zahno. Ein Unterstützungskomitee könne sich freier ausdrücken als die Gemeinden, fuhr Zahno fort: «Es könnte sich aus einem Vorsitzenden, einem Mediziner, einem Landwirt usw. zusammensetzen.» Für Zahno spielen auch die Projektbotschafter eine grosse Rolle, genauso wie die Präsenz vor Ort und in den sozialen Medien.

Lionel Perret: „Zum ersten Mal hat das Bundesgericht innerhalb eines Jahres in zwei Verfahren zu Windenergieanlagen entschieden!"
«Wir haben alles, um zur Winterstromversorgung der Schweiz beizutragen, wenn man uns nur unsere Windenergieprojekte realisieren lässt», schloss Lionel Perret das Treffen in Biel. Er erinnerte die Teilnehmenden daran, dass die KEV schon unter dem Marktpreis liegt. „Wir brauchen die Windenergie bereits in fünf Jahren und nicht erst in 20 Jahren!“
Text: Suisse Eole