21. Juli 2020
Kantonsseminar: „Bei den Bundesämtern fehlt es an Klarheit“
„Bei den Bundesämtern fehlt es an Klarheit: Einige ihrer Anforderungen an den Richtplan Windenergie sind nicht im Windenergie-Konzept des Bundes enthalten“, stellte Serge Boschung, Leiter des Amts für Energie des Kantons Freiburg, am Kantonsseminar von Suisse Eole fest. „Auch wenn das Thurgauer Parlament den kantonalen Richtplan klar befürwortet hat, stehen wir erst am Anfang der Umsetzung des Windenergie-Potenzials in Thurgau“, erklärte Thomas Volken, Windenergie-Spezialist der Abteilung Energie des Kantons.

Das Kantonsseminar von Suisse Eole am 2. Juli 2020 musste aufgrund von Covid-19 ausnahmsweise online durchgeführt werden. Die Veranstaltung zählte über 60 Teilnehmende.
Bereits seit zwei Jahren wartet der Kanton Freiburg darauf, dass der Bund den Windenergie-Richtplan bestätigt. Die Planung begann schon im Jahr 2000. „2008 wurde das Konzept an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst und 2014 wurde entschieden, ein neues Konzept zu erstellen“, erläuterte Serge Boschung. 2018 wurden das Thema Windenergie und das entsprechende Konzept mit Projektblättern in den neuen kantonalen Richtplan aufgenommen und vom Grossen Rat validiert. Seit 2018 nun wartet der Kanton Freiburg auf die Validierung des Bundes und dies obwohl der Kanton alle sozialen, technischen, wirtschaftlichen und umweltrelevanten Aspekte berücksichtigt hat.
160 GWh bis 2030
Bis 2030 strebt der Kanton Freiburg an, jährlich 160 GWh Windenergie zu produzieren: „Damit sind wir nicht allzu weit von den 250 GWh entfernt, die der Bund von uns im Jahr 2030 erwartet“, meinte Serge Boschung. Der Richtplan sieht sieben Gebiete vor, von denen vier festgesetzt sind. An den gewählten Standorten können jeweils Windparks mit mindestens sechs Windräder errichtet werden, die entsprechend über 20 GWh produzieren können. Serge Boschung konstatierte eine mangelnde Koordinierung innerhalb der Bundesämter, die dazu führt, dass der Guichet Unique seine Rolle nicht ausüben kann: „Aktuell legen die Gerichte die Grundlinien der Windenergie-Planung in der Schweiz fest. Die Kontakte zu den Medien sowie die Präsenz von Bund, Kantonen, Suisse Eole und den Projektentwicklern vor Ort sind viel zu schwach.. All dies trägt dazu bei, dass den Gegnern noch immer viel zu viel Raum überlassen wird.“

Der Richtplan sieht sieben Gebiete vor, von denen vier festgesetzt sind. An den gewählten Standorten können jeweils Windparks mit mindestens sechs Windräder errichtet werden, die entsprechend über 20 GWh produzieren können.
10 bis 15 % des Energieverbrauchs im Kanton Thurgau
„Zwischen der Erstellung der Windstudie bis zur Annahme des Windenergie-Richtplans im Kanton Thurgau sind sieben Jahre verstrichen“, erläuterte Thomas Volken. „Am 6. Maigenehmigte das Thurgauer Parlament mit 78 Ja- gegen 36 Nein-Stimmen die Änderung des Richtplans und die Aufnahme des Kapitels Windenenergie.“ Der Kanton kann potenziell 10 bis 15 % seines Energieverbrauchs mit Windrädern decken. „Wir rechnen mit fünf bis sieben Windräder pro Park“, führteThomas Volken aus. Er wies darauf hin, wie wichtig es sei, dass die Kantonsverwaltung Windenergieexperten einlädt, um die Politiker besser zu informieren: „Denn diese erhalten quasi fortlaufend Informationen von Windenergiegegnern.“
Ebenso wie Serge Boschung stellte Thomas Volken fest, dass es immer mehr Anforderungen gibt, die zu berücksichtigen sind. So wurden zwischen 2016 und 2018 etliche neue Anforderungen für die Erarbeitung des Richtplans gestellt. Bei der Vernehmlassung war die Überraschung gross: „25 % der Stellungnahmen kamen aus Deutschland.“ Das hatte es im Kanton Thurgau noch nie gegeben. Volken ist davon überzeugt, dass auch der Kontakt mit den Gegnern gesucht werden müsse, um Akzeptanz zu schaffen.
Zwei neue Themen werden auf politischer Ebene diskutiert: eine Risikogarantie für eine Windenergieanlage als Pilotprojekt und eine Art Finanzausgleich für die Regionen mit Windrädern, um diese für die Auswirkungen der Windräder zu entschädigen.
Bei Anbruch der Nacht und im Morgengrauen
„Kollisionen zwischen Fledermäusen und Windrädern gibt es vor allem im Spätsommer und im Herbst in Nächten, in denen die Temperaturen hoch und die Winde schwach sind“, erklärte Luisa Münter von Nateco. „In der kalten Jahreszeit, also in einem Zeitraum von etwa sechs Monaten, sind sie wenig aktiv“, unterstrich Jérôme Gremaud vom Atelier 11A. Es gibt Fledermäuse, die das ganze Jahr über bei uns leben, und andere, die im Winter in wärmere Regionen ziehen. „Die grösste Aktivität ist von Juni bis Oktober zu beobachten, bei Temperaturen von über 8° C, zwischen Sonnenuntergang und sechs Uhr morgens“, erklärte Jérôme Gremaud.
Barotrauma und Windräder im Wald
Früher wurde davon ausgegangen, dass das Barotrauma, eine Gesundheitsschädigung durch schnelle Druckschwankungen, ein wichtiger Sterblichkeitsfaktor bei Fledermäusen ist. Allerdings zeigen Luftstrommodelle, dass der Druckunterschied, der notwendig ist, um dieses Phänomen auszulösen, einige Millimeter von den Rotorblättern entfernt zu beobachten ist. „Dies lässt den Schluss zu, dass Barotraumata nur in geringem Masse Auswirkungen auf die Sterblichkeit von Fledermäusen haben“, folgerte Luisa Münter. Darüber hinaus erläuterte sie, dass gemäss neuen deutschen Studien, Windräder im Wald für Fledermäuse grundsätzlich nicht gefährlicher sind, da die Anlagen Höhen von über 200 m erreichen: „Im Wald sind eher die Rodungen und der damit zusammenhängende Habitatsverlust der Fledermäuse problematisch.»
Vor und nach Errichtung eines Windparks
In der Schweiz können Eingriffe in die Natur durch Vermeidungs-, Minderungs- sowie durch Ersatzmassnahmen kompensiert werden. Hierzu führte Luisa Münter aus: „Die Interessen werden nicht unbedingt ausgewogen berücksichtigt, wenn die Massnahmen stets auf der Grundlage der ungünstigsten Werte, also der pessimistischsten Szenarien, bewertet werden. „So ist etwa das Anlegen eines Teichs im Wald eine sehr positive Ausgleichsmassnahme für Fledermäuse, die gleichzeitig dazu beiträgt, sie von den Windrädern fernzuhalten“, erklärte Jérôme Gremaud. „Die Erfassung der Fledermäuse ist auch für Überraschungen gut: Da sie sehr neugierig sind, kann es sein, dass sich ihre Zahl um Windenergieanlagen herum erhöht und sie um den Turm herum jagen.“

Eine für den Windpark Peuchapatte durchgeführte Studie ergab, dass sich die Aktivität der Fledermäuse zwischen Windgeschwindigkeiten von4.5 m/s oder 5 m/s und 6.5 m/s nicht signifikant unterscheidet. Eine für den Windpark Peuchapatte durchgeführte Studie ergab, dass sich die Aktivität der Fledermäuse zwischen Windgeschwindigkeiten von4.5 m/s oder 5 m/s und 6.5 m/s nicht signifikant unterscheidet.
Ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen Schutz und Produktion
„Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass die Abschaltung von Windrädern bei hohen Windgeschwindigkeiten entsprechend hohe Ertragsausfälle nach sich zieht. Gleichzeitig bringt eine Abschaltung ab einer gewissen Windgeschwindigkeit im Allgemeinen keinen deutlich höheren Schutz mehr für die Fledermäuse“, legte Luisa Münter dar. Eine für den Windpark Peuchapatte durchgeführte Studie ergab, dass sich die Aktivität der Fledermäuse zwischen Windgeschwindigkeiten von4.5 m/s oder 5 m/s und 6.5 m/s nicht signifikant unterscheidet. Darüber hinaus ist eine erhöhte Aktivität nicht zwangsläufig mit einem höheren Kollisionsrisiko verbunden. Bei Produktionsausfällen sieht das anders aus: Wird eine Windenergieanlage abgeschaltet, beträgt der Ausfall etwa 0.3 % bei einer Windgeschwindigkeit von 4.5 m/s, 0.9 % bei 5.2 m/s und 3.6 % bei 6.5 m/s. „Wir müssen uns darauf konzentrieren, Unsicherheiten abzubauen und uns dafür einsetzen, dass das Vorsichtsprinzip nicht zu streng angewendet wird“, sagte Luisa Münter abschliessend.
Politische Herausforderungen
Suisse Eole informierte die Teilnehmer unter anderem über die Vernehmlassung zur Revision des Energiegesetzes. In Bezug auf die für die Windenergie noch zu definierende Lösung für die Zeit nach der Kostendeckenden Einspeisevergütung schlägt Suisse Eole vor, Investitionsbeiträge mit einer Einspeisevergütung für Winterstrom zu kombinieren. Dies würde für die nötige Investitionssicherheit sorgen, um das realistische Potenzial von 15 % Windstrom in der Schweiz mit einem Anteil von 20 % im Winter zu realisieren.
Ausserdem setzt sich Suisse Eole dafür ein, Ansätze zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren zu finden, etwa indem alle Anfragen der Gerichte an den Bund vom Guichet Unique koordiniert werden. Ein anderer Vorschlag lautet, dass es auf Kantonsebene nur noch eine gerichtliche Instanz geben soll, die über Beschwerden entscheiden kann. Das Postulat von Isabelle Chevalley, der Präsidentin von Suisse Eole, wurde vom Nationalrat angenommen und könnte für neuen Schwung sorgen: Der Nationalrat beauftragt den Bundesrat, in Zusammenarbeit mit den Kantonen einen Bericht mit Lösungsvorschlägen vorzulegen, mit denen die Erteilung von Baubewilligungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen beschleunigt werden können.
Text: Anita Niederhäusern, im Auftrag von Suisse Eole