19. Dezember 2024
Ständerat: Will Bau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie beschleunigen - deutliche Verbesserung für Windenergie
Das Parlament will die Bewilligungsverfahren für den Bau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie beschleunigen. Der Ständerat geht dabei weiter als der Nationalrat und hat beschlossen, Verbandsbeschwerden für 16 Wasserkraft-Projekte nicht zuzulassen. Aus Sicht von Suisse Eole gab es eine deutliche Verbesserung: Der Ständerat möchte klarstellen, dass der genaue Anlagetyp nicht bereits im Baugesucht definiert werden muss. Hier sollen fortan die Masse der Turbinen genügen.

Energieminister Rösti findet es störend, dass Energieprojekte verzögert würden: "Wir müssen einen Weg finden, damit die Projekte rechtlich überprüft werden können und die Fundamentalopposition gebrochen wird." Bild: T. Rütti
Der sogenannte Beschleunigungserlass soll der Planung und Bewilligung von grossen Solar-, Wind- und Wasserkraftwerken Schub geben, damit die Energiewende Fahrt aufnehmen kann. Bewilligungsverfahren und Rechtsmittelverfahren für grosse Anlagen sollen gestrafft und der Planungsprozess für den Ausbau des Stromnetzes vereinfacht werden.
Die vorgeschlagene Gesetzesanpassung für die Windenergie ist ganz im Sinne der Windenergiebranche. Es geht hierbei einfach gesagt darum, dass im Baugesuch nicht bereits ein genaues Anlagenmodell definiert werden muss. Die Plangenehmigung soll entsprechend typenunabhängig über die maximalen Parameter (Höhe, Rotordurchmesser, Schallleistung usw.) erfolgen. Nach rechtskräftiger Plangenehmigung kann dann ein Anlagenmodell gewählt werden, das die im Baugesuch definierten Anforderungen einhält.
Grundsätzlich sind sich die Räte einig, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien im Inland nicht durch langwierige Planungs- und Bewilligungsverfahren ausgebremst werden soll. Das Volk habe mit dem deutlichen Ja im Juni zum Energie-Mantelerlass dazu grünes Licht gegeben, lautet der Tenor.
Kampf gegen „Verfahrensdickicht“
Der Ständerat hiess die Vorlage am Donnerstag in der Gesamtabstimmung mit 35 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut. Wie in vorangegangenen Debatten zur schweizerischen Energiepolitik stand zuvor auch dieses Mal die Abwägung zwischen Umweltschutz und Versorgungssicherheit im Fokus.
Die Mehrheit argumentierte, dass man sich keinen Stillstand mehr leisten könne. „Wir müssen vorwärts machen“, sagte Damian Müller (FDP/LU). Heute dehnten die Gerichte wegen Rechtsunsicherheit die Schutzbedürfnisse laufend aus, hielt Stefan Engler (Mitte/GR) fest. Martin Schmid (FDP/GR) sprach von einem „Verfahrensdickicht“.
Energieminister Albert Rösti sagte, er mache sich Sorgen um das Schweizer Energiesystem. „Wir brauchen einen Befreiungsschlag.“ Gleichzeitig warnte er davor, die Vorlage zu überladen: „Wenn wir nach einem Referendum nichts haben, hilft uns das wenig.“
„Wir machen nichts Revolutionäres“
Auf der anderen Seite argumentierte eine bürgerliche Mehrheit, dass ohne Beschränkung der Beschwerdeflut die Energiewende scheitern werde. „Es droht Gefahr, dass Projekte nicht zeitgerecht oder gar nicht realisiert werden“, sagte Kommissionspräsident Beat Rieder (Mitte/VS).
Vorwärts machen will der Ständerat auch bei der Produktion von Solarenergie. Der Ständerat beschloss, den sogenannten „Solarexpress“, also den beschleunigten und finanziell geförderten Bau von alpinen Solaranlagen, zu verlängern. Diese Projekte sollen auch Geld vom Bund erhalten, wenn sie nicht bis Ende 2025 einen Teil ihrer Produktion ins Netz speisen.
Die Befürwortenden des Beschleunigungserlasses betonten wiederholt, dass die betroffenen Gemeinden weiterhin mitreden, Projekte ablehnen oder mit Auflagen versehen könnten. Zudem seien die Rechte von Privaten nicht tangiert. „Wir machen nichts Revolutionäres“, sagte Rieder.
Appell von Rösti
Energieminister Rösti versuchte, die beiden Lager zu einen. Es sei störend, dass Energieprojekte verzögert würden. „Wir müssen einen Weg finden, damit die Projekte rechtlich überprüft werden können und die Fundamentalopposition gebrochen wird.“
Mit der Vorlage beschäftigt sich nun erneut der Nationalrat. Er hatte bei der ersten Beratung von einschneidenden Änderungen bei den Einspracherechten abgesehen. Energieminister Rösti sprach damals davon, dass die Vorlage mit dem Antasten des Verbandsbeschwerderechts „klinisch tot“ wäre.