19. Dezember 2023

Behördenseminar: «Wir können uns die Diskussion schlicht nicht leisten!»

«Die Diskussion, ob wir Photovoltaik, Wasser- oder Windkraft brauchen, können wir uns schlicht nicht leisten», erklärte Jan Flückiger, Generalsekretär der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK), anlässlich des Behördenseminars am 5.12.23 in Bern. «Wir brauchen Windstrom insbesondere für die Versorgungssicherheit im Winterhalbjahr.»

BS ENDK

Jan Flückiger, Generalsekretär der EnDK: «Die Schweiz muss ihre Stromproduktion vor allem im Winterhalbjahr schneller und stärker ausbauen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.»

Er erläuterte, dass wir in den letzten 16 Jahren im Winter jährlich durchschnittlich 3.5 TWh Strom importiert haben. «2035 werden es 15 TWh sein!», rechnet Jan Flückiger den rund 60 Teilnehmenden vor. Verschärfend komme hinzu, dass es absehbar kein Stromabkommen mit der EU geben werde: «Erste Probleme kommen schon 2025, weil die EU die Netzkapazitäten an der Grenze strenger reguliert», mahnte er. «Die Schweiz muss ihre Stromproduktion vor allem im Winterhalbjahr schneller und stärker ausbauen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.» Der „Windexpress“ bringe nur eine kleine Verbesserung und dies nur für „alte“ Projekte. Den Mantelerlass brauche es unbedingt: «Sollte er an der Urne scheitern, wird uns dies um 10 Jahre zurückwerfen!»

Schluss mit dem „Leiterlispiel“
Jan Flückiger ist überzeugt, dass es für die Windenergie konzentrierte Verfahren braucht, denn das heutige System sei wie das „Leiterlispiel“: etliche verzwickte Etappen auf zahlreichen Ebenen und bei jedem Entscheid besteht die Gefahr, dass ein Projekt wieder auf eines der vorherigen Felder zurückfällt. Flückiger ist ebenfalls überzeugt, dass ein genereller Vorrang für Projekte von nationalem Interesse notwendig ist, um zusätzliche Rechtssicherheit zu erhalten: «Wir dürfen die Windkraft nicht den Windgegnern überlassen!», mahnte er. «Je mehr Windräder in der Schweiz Strom produzieren, umso weniger Ängste könnten geschürt werden.

BS Marcel Lionel

Lionel Perret, Geschäftsleiter von Suisse Eole (links) und Marcel Knöri, Stellvertretender Leiter Energie des Kantons St. Gallen.

Grosses Potenzial der Industrie
«Wir haben ein verlässliches Winter-Windstrompotenzial von rund 6 TWh, denn die Stromproduktion mit Windenergie ist weltweit erprobt!», erklärte Lionel Perret, Geschäftsleiter von Suisse Eole. «Die Potenzialstudie des Bundesamts für Energie zeigt, dass 10 Kantone ein Windstrompotenzial von über 1 TWh haben.» Ein grosses Potenzial sieht Lionel Perret auch in den Einzelwindenergieanlagen in Industriezonen; ein Potenzial, das in der BFE-Potenzialstudie noch nicht eingerechnet wurde: «Wir haben rund 160 Gebiete eruiert: In jedem Kanton gibt es mindestens einen Standort, an dem die Industrie auf ihrem Areal die Versorgungssicherheit dank Windenergie substantiell erhöhen könnte. Insgesamt zeigt unsere Analyse ein Potenzial von jährlich 2 TWh.» Damit Windenergieanlagen in der Industrie einfacher und schneller bewilligt werden können, schlägt Lionel Perret die Einführung von „Energiezonen“ als Unterzonen im Industriegebiet vor. Damit wären Windenergieanlagen und weitere Energieinfrastruktur im Industriegebiet zonenkonform. Ähnlich wie es heute schon für Raffinerien gehandhabt wird.

Er erwähnt das Beispiel des Industriekonzerns SFS im St. Galler Rheintal, aber auch die Standorte im Wallis: «Seit 2014 gibt es bereits das Recht auf Eigenverbrauch», erinnerte Lionel Perret. «Seit dem 1. Januar 2023 werden vom Bund 60% der Investitionskosten getragen. Und neu wird es neben dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch auch die Möglichkeit für lokale Energiegemeinschaften in Industriezonen geben, wo die Netzkosten dann 50% tiefer sind.»

St. Gallen: 19 Standorte ausgeschieden
«In unserem kantonalen Richtplan haben wir uns explizit für Windparks entschieden», wusste Marcel Knöri, Stellvertretender Leiter Energie des Kantons St. Gallen, zu berichten. Der Kanton hat 19 Standorte für Windparks festgelegt. «Windparks leisten einen Beitrag zur nationalen Versorgungssicherheit insbesondere während der Wintermonate. Sie können auf Freiflächen im Wald oder auf Landwirtschaftsgebiet gebaut werden. Und im Unterschied zu Windrädern für Industriebetriebe fallen beim Verbraucher Netzabgaben an.» Der Kanton sieht für die grossen Parks einen kantonalen Sondernutzungsplan vor, die Baubewilligung bleibt indes in der Kompetenz der Gemeinden.

Zugleich sieht der Kanton St. Gallen einen grossen Nutzen für die Einzelwindanlagen der Industrie: «Ist ein Unternehmen im Export tätig, mit dem Bund eine Zielvereinbarung eingegangen oder betragen seine Stromkosten mindestens 5% seiner Wertschöpfung, dann kann es einen Eintrag in den kantonalen Richtplan beantragen», berichtete Marcel Knöri. Dafür müssen im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die Standortwahl erläutert und eine Windmessung durchgeführt werden. Die Eignung des Standortes muss unter Anwendung der Schutz-/Nutzungsmatrix des kantonalen Richtplans aufgezeigt werden. Auch die Auswirkungen von Bau und Betrieb der Anlagen auf Raum und Umwelt müssen erläutert sowie Massnahmen zur Lösung dargelegt werden. Sobald der Standort im kantonalen Richtplan ausgewiesen ist, brauche es einen kommunalen Sondernutzungsplan und eine Baubewilligung.

BS ZH

Linda Bieri, Juristin vom Rechtsdienst ARE Zürich, und Michael Landolt, Raumplaner von der Kantonalplanung ARE Zürich.

Ängste abbauen
Viele der Teilnehmenden waren sich einig, dass Windräder auf Industriegelände dazu beitragen könnten, Ängste vor der Technologie abzubauen. Auch das Bundesamt für Energie findet es sinnvoll, dass Windstrom so nah wie möglich beim Verbraucher produziert wird. Auf eine Frage aus dem Publikum antwortete Marcel Knöri: «Bei Windparks wird der Kanton den Lead haben, denn es geht um ein nationales Interesse. Bei Einzelwindanlagen für die Industrie wird es die Gemeinde sein.» Lionel Perret erinnerte daran, dass viele der interessierten Unternehmen dank Windenergie einen Grossteil des von ihnen verbrauchten Stroms selber produzieren könnten, während sie mit Photovoltaik alleine nur auf max. 20% kämen.

100 Windräder bis 2025
Lionel Perret erinnerte noch einmal an die langen Verfahren, die rund eine Generation dauern: «Der Windexpress wird nur für Projekte, die bereits zwischen 2000 und 2005 gestartet sind, eine Beschleunigung von rund 2 Jahren bringen». Dies sei zwar für die einzelnen Projektentwickler wichtig, bringe aber keine neuen Projekte. 2025 würden in der Schweiz wohl rund 100 Anlagen Strom produzieren oder kurz vor Baubeginn stehen: «Damit können jährlich rund 500 GWh Strom produziert werden, sodass wir endlich mehr als 1% Windstrom haben werden!». Der Mantelerlass werde eine grosse Verbesserung bringen, weil erneuerbare Energien dann vom überwiegenden nationalen Interesse profitieren würden. Zudem werde die Förderung gesichert mit einer Wahlmöglichkeit zwischen Einmalvergütung und Marktprämie.

BS Olivier

Olivier Waldvogel fasste das vom Bundesrat vorgeschlagene beschleunigte Verfahren für Erneuerbare-Energien-Projekte zusammen.

Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren
Olivier Waldvogel fasste das vom Bundesrat vorgeschlagene beschleunigte Verfahren für Erneuerbare-Energien-Projekte zusammen: «Wir sind sehr zufrieden mit dem Vorschlag, die Verfahren zu bündeln und in die Zuständigkeit der Kantone zu übergeben.» Dies werde die Verfahren erheblich verkürzen, ist er überzeugt. Erfreulich sei, dass alle Instanzen innerhalb von 180 Tagen entscheiden müssen. Heute dauere es mehrere Jahre pro Instanz. Der Vorschlag sieht zudem vor, dass die Richtplanung und die Plangenehmigung parallel bearbeitet werden können. Olivier Waldvogel wies jedoch darauf hin, dass die Frage im Raum stehe, ob die Investoren neue Projekte auch dann entwickeln, wenn der Richtplan noch nicht angenommen sei. Zurzeit wird die Vorlage im Parlament behandelt. Erfreulich sind folgende Punkte: Die UREK-N hat die Vorlage ohne Gegenstimme angenommen und keinen Mindestabstand für Windenergieanlagen aufgenommen. Die Mehrheit der Kommission verlangt, dass es bei interkantonalen Projekten nur einen Leitkanton gibt. Auch der Vorschlag, dass der Bund ein öffentliches Register für UVP und Studien führen soll, wurde von der Kommission angenommen, was sehr sinnvoll sei. «Ein heikler Punkt aus Sicht von Suisse Eole besteht darin, dass die Kantone einen Gemeindeentscheid vorsehen können», gab Olivier Waldvogel zu bedenken.

Mindestabstände sind weder sinnvoll noch rechtens
Lionel Perret erinnerte einmal mehr daran, dass Mindestabstände nicht sinnvoll seien, denn die strengen Lärmschutzverordnungen für Industrieanlagen seien absolut ausreichend, um den notwendigen Abstand zu ermitteln. Geräusche verbreiten sich nicht regelmässig, sondern abhängig vom Gelände: «Ausserdem verlieren wir mit Mindestabständen von 400 Metern 22% des Windstrompotenzials, mit 500 Metern 42% und mit 700 Metern sogar 87%», rechnete Lionel Perret am Beispiel vom Kanton VD vor. «Ein Abstand von 1000 Metern würde die Windenergie in der Schweiz sogar gänzlich verhindern!», sagte er abschliessend.

Bis vors Bundesgericht?
Im Kanton Zürich finden gerade in mehreren Gemeinden Abstimmungen zu Mindestabständen statt. Dass diese rechtlich auf wackligen Füssen stehen, legten Linda Bieri, Juristin vom Rechtsdienst ARE Zürich, und Michael Landolt, Raumplaner von der Kantonalplanung ARE Zürich, dar. Sie führten hierzu aus, dass Windenergieanlagen grundsätzlich ausserhalb von Bauzonen gebaut werden. Die Gemeinden haben nach Zürcher Recht keine rechtliche Grundlage, um Abstandvorschriften in Nutzungszonen ausserhalb von Bauzonen vorzuschreiben. Dementsprechend seien Mindestabstandvorschriften grundsätzlich nicht mit kantonalem Recht vereinbar. Die Juristin verwies zudem darauf, dass diese auch gegen eidgenössische und kantonale Interessen verstossen. Folglich wird der Kanton Zürich Abstandsvorschriften für Windenergieprojekte von Gemeinden nicht genehmigen. Da sich die Initiantinnen und Initianten wahrscheinlich rechtlich gegen die kantonalen Entscheide wehren werden, sei es nicht auszuschliessen, dass sich das kantonale Verwaltungsgericht und das Bundesgericht in naher Zukunft vermehrt mit Mindestabständen befassen müssen.

BS TG

«Wir kennen solche Abstandsvorstösse bei uns im Kanton Thurgau nur zu gut!», wusste Thomas Volken vom Amt für Energie des Kantons Thurgau zu berichten.

Immer aus derselben politischen Ecke
«Wir kennen solche Abstandsvorstösse bei uns im Kanton Thurgau nur zu gut!», wusste Thomas Volken vom Amt für Energie des Kantons Thurgau zu berichten. Sie kämen immer aus derselben politischen Ecke: «Ihr Ziel ist die Verhinderung von Windparks.» Der Richtplan ist seit 2017 in Kraft und enthält sechs ausgewiesene Windgebiete. Bereits 2020 gab es im Kantonsparlament eine Motion, die eine 10H-Regel forderte (Mindestabstand entspricht der 10-fachen Anlagenhöhe) und klar scheiterte. «2022 scheiterte die SVP mit einer weiteren parlamentarischen Initiative, die eine 3H-Regel forderte.» Der Regierungsrat habe ausdrücklich festgehalten, dass das Umweltschutzgesetz die Bevölkerung genügend schützt. Abstandsinitiativen seien aus Sicht des Kantons weder wissenschaftlich begründbar noch verhältnismässig noch rechtsfähig. Thomas Volken berichtete aus der Gemeinde Thundorf, wo eine 850m-Abstandsinitiative von der Gemeinde angenommen wurde, obwohl das Bau- und Umweltdepartement erklärt hatte, dass diese Initiative nicht genehmigungsfähig sei. Die Projektanden halten an ihrem Windprojekt Thundorf fest und haben dieses jetzt auf 3 Anlagen verkleinert.

Deutlich zu langsam
Noch nie gab es beim Behördenseminar von Suisse Eole so viele Teilnehmende aus insgesamt 17 Kantonen. Dies ist aus Sicht von Suisse Eole sehr erfreulich. Auch die Einstellung zur Windenergie war durchweg positiv. Die Teilnehmenden waren sich einig, dass es mit der Windenergienutzung in der Schweiz deutlich zu langsam vorwärtsgeht. Auch gegenüber der Initiative von Suisse Eole bezüglich der Windenergienutzung der Industrie waren die Rückmeldungen sehr positiv.

Text: Suisse Eole