28. November 2024

Behördenseminar: Zwei bis vier Terawattstunden Windstrom sind bis 2035 möglich

«Ende 2024 wird die Europäische Union 30% ihres Strombedarfs mit Wind und Sonne decken», bekräftigte Lionel Perret, Geschäftsleiter von Suisse Eole, anlässlich des Behördenseminars vom 25.09.2024. «Die aktuell anstehenden Projekte der Schweizer Windenergiebranche bieten die Möglichkeit, bis 2035 zwei bis vier Terawattstunden Windstrom zu erzeugen. Die Turbinenhersteller, zu denen unter anderem Enercon, Vestas und Vensys gehören, wissen dies, denn sie interessieren sich wieder für unseren Markt.»

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Lionel Perret erinnerte die etwa 60 Vertreterinnen und Vertreter der Kantone und Gemeinden daran, dass die tatsächlichen Auswirkungen von Windenergieanlagen deutlich geringer seien als befürchtet, denn dort, wo es Windenergieanlagen gebe. Bild: Suisse Eole

Er spricht auch über die Abstimmungen, bei denen es um konkrete Projekte in den Gemeinden ging: «Im September erhöhte sich mit dem Ja in Bullet die Zahl der Gemeinden, die seit 2012 ein konkretes Windparkprojekt befürwortet haben, auf 31 (von 38).» Lionel Perret erinnerte die etwa 60 Vertreterinnen und Vertreter der Kantone und Gemeinden daran, dass die tatsächlichen Auswirkungen von Windenergieanlagen deutlich geringer seien als befürchtet, denn dort, wo es Windenergieanlagen gebe, wie etwa im Walliser Rhonetal, stehe die Bevölkerung dem Ausbau der Parks positiv gegenüber: Bei den Ausbauplänen des Windparks Dents du Midi, die den Bau von zwei neuen Windrädern in der Nähe der 2005 errichteten Windenergieanlage Cime de l’Est in Collonges vorsehen, wurden die letzten Beschwerdepunkte vom Kantonsgericht abgewiesen. Diese Entscheidung wurde nicht ans Bundesgericht weitergezogen und ist somit rechtskräftig.

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Victor von Sury unterstrich, dass der Windexpress grundsätzlich schnellere Verfahren bewirke: «Er kann aber auch falsche Erwartungen wecken, denn ohne Ressourcenaufstockung führt er lediglich zu einer Verlagerung der Pendenzen.» Bild: Suisse Eole

Kanton Solothurn: Nicht ohne Ressourcenaufstockung
Victor von Sury, Rechtsanwalt und Leiter des Rechtsdiensts beim Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn, konzentrierte sich auf die Auswirkungen des Windexpress auf die Realisierung des Windparks Grenchenberg: «Der Richtplanbeschluss geht auf das Jahr 2009 zurück, das Nutzungsplanungsverfahren wurde 2014 eingeleitet und das Baugesuch 2015 eingereicht. Das grüne Licht vom Bundesgericht zum Nutzungsplan erhielten wir dann 2021. Dies zeigt, dass die Verfahren deutlich zu lang sind. Allein die Pensionierungen in diesem langen Zeitraum bedeuten einen Know-How-Verlust!» Alle diejenigen, die am Projekt des Windparks Grenchenberg mitgearbeitet haben, seien inzwischen pensioniert. Zur Erinnerung: Die Nutzungsplanung und das Baugesuch für den Windpark Grenchenberg wurden parallel vorangetrieben. Victor von Sury unterstrich, dass der Windexpress grundsätzlich schnellere Verfahren bewirke: «Er kann aber auch falsche Erwartungen wecken, denn ohne Ressourcenaufstockung führt er lediglich zu einer Verlagerung der Pendenzen.»

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Léo Biedermann: «Die bisher aus dem Pilotprojekt Haute Borne gewonnenen Erfahrungen zeigen aber, dass sich die Exekutiven der Standortgemeinden beim Grundsatzentscheid zum Verfahren in einem Dilemma befinden.»

Kanton Jura: Pilotprojekt Haute Borne
Auch wenn es im Kanton Jura mit St-Brais und Peuchapatte bereits zwei Windparks gab, die 2009 bzw. 2012 in Betrieb gingen, initiierte der Kanton im Jahr 2012eine umfassende Richtplanung Windenergie: «Etwa zehn Jahre verstrichen von Beginn der Arbeiten bis zur Genehmigung des Richtplans 2021 durch den Bundesrat», erinnerte Léo Biedermann, Städte- und Raumplaner des Amtes für Raumplanung des Kantons Jura. «Er umfasst fünf Standorte, darunter das Windparkprojekt Haute Borne. Hierbei handelt es sich um das Pilotprojekt, welches zuerst umgesetzt werden und womit Erfahrungen mit dem vorgeschlagenen konzentrierten kantonalen Verfahren gesammelt werden soll. Erst wenn  dieses Projekt realisiert wird, kann der Kanton einen anderen Park genehmigen.» «Wichtig zu betonen ist, dass die Standortgemeinden zuerst über die die Einführung des kantonalen Verfahrens entscheiden müssen», erklärte Léo Biedermann. Positive Absichtserklärungen der vom Projekt Haute Borne betroffenen Gemeindeexekutiven zum Verfahren seien Anfang 2024 unterzeichnet worden und die Projektentwicklungen konnten entsprechend starten. «Die bisher aus dem Pilotprojekt Haute Borne gewonnenen Erfahrungen zeigen aber, dass sich die Exekutiven der Standortgemeinden beim Grundsatzentscheid zum Verfahren in einem Dilemma befinden. Sie müssen entweder eigenständig als Exekutive entscheiden oder direkt die Legislative oder Bevölkerung befragen zu einem Zeitpunkt, wo die Details vom Projekt noch nicht bekannt sind.» Diese grosse Verantwortung, sei nicht einfach zu tragen, so Biedermann.

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Der Grosse Rat des Kantons Freiburg wollte in Sachen Windenergie Pionier sein: „Bereits 2014 zeigte eine Studie von New Energy Scout aufgrund eines Postulats des Grossen Rates das grosse Windenergiepotenzial des Kantons auf“, erinnerte Serge Boschung. Bild: Suisse Eole

Kanton Freiburg: Windmessungen an sieben Standorten
Der Grosse Rat des Kantons Freiburg wollte in Sachen Windenergie Pionier sein: „Bereits 2014 zeigte eine Studie von New Energy Scout aufgrund eines Postulats des Grossen Rates das grosse Windenergiepotenzial des Kantons auf“, erinnerte Serge Boschung, Vorsteher des Amts für Energie.  Allerdings ist die Situation im Kanton Freiburg ausgesprochen schwierig, da der Verband Freie Landschaft Schweiz hier seine Blockade-Kampagne «getestet» hat: «Freie Landschaft Schweiz ist bereits seit 2017 in unserem Kanton aktiv. Der Verband ist  zudem über seine Vizepräsidentin im Grossen Rat vertreten.» Da es Freie Landschaft Schweiz gelungen sei, Zweifel und ein Klima des Misstrauens zu säen, auch in Bezug auf den vom Bundesrat genehmigten Richtplan, beschloss der Grosse Rat die Schaffung eines Lenkungsausschusses Windenergie (COPIL) durch den Staatsrat. Seine Aufgabe bestehe darin, die Kriterien der Windenergieplanung und deren Gewichtung zu prüfen sowie abzuklären, ob andere Kriterien als bisher unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften für die Auswahl der besten Standorte herangezogen werden könnten. «Ab diesem Herbst planen wir ebenfalls, im Auftrag des Grossen Rates, die Errichtung von Windmessmasten, womit endgültig und vollkommen transparent geklärt werden soll, ob sich die im kantonalen Richtplan ausgewiesenen Winddaten bestätigen oder nicht. Sollten sie nicht bestätigt, werden die betreffenden Gebiete aus dem Richtplan gestrichen.» Serge Boschung betont: «Die gemessenen Daten werden veröffentlicht und können in einem interaktiven Bereich 10- Minuten-, stunden-, tages- und monatsscharf abgefragt werden.»

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Flavia Polli unterstrich, dass gewisse Schutzorganisationen zwar sehr wohl bereit seien zu diskutieren, andere würden Windräder allerdings konsequent ablehnen.

Kanton Zürich: Richtplan Sieht 20 Eignungsgebiete vor
Flavia Polli vom Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft des Zürcher Bauamts fasste die Methodik der Richtplanung des Kantons Zürich zusammen: «Einen Abstand von 300 bis 500 Metern zu bewohnten Gebieten, die Sicherheitszone Flughafen, die Radars von Wetterdiensten, das Windaufkommen, die Bewertung der Landschaft und der Natur, die Erschliessung und viele weitere Faktoren haben wir beim Erstellen des Zürcher Richtplans für Windenergie detailliert berücksichtigt.» Aus der Interessenabwägung resultierten schliesslich 20 Eignungsgebiete, die im Richtplan festgesetzt wurden. Der Richtplan wurde bis Ende Oktober öffentlich aufgelegt. Die proaktive Kommunikation mit der Medienkonferenz im Oktober 2023 habe die Windenergiegegner stark mobilisiert. Flavia Polli unterstrich, dass gewisse Schutzorganisationen zwar sehr wohl bereit seien zu diskutieren, andere würden Windräder allerdings konsequent ablehnen.

Kanton Waadt: Der Guichet Unique für Windenergie
«Obwohl der kantonale Richtplan vom Bundesrat genehmigt wurde, wurden bereits verschiedene Schritte der Planung im Rahmen von Einsprachen beanstandet», erläuterte François Schaller, Leiter der Abteilung Energieversorgung und -planung des Kantons Waadt: «Aber sämtliche Gerichte bestätigten bisher die Arbeit des Kantons. Wir haben eine solide Grundlage für den Ausbau der Windparks, der mit dem Raumplanungsrecht im Einklang steht.» Auch wenn der Kanton den Schwerpunkt auf die Bürgerbeteiligung gelegt habe, schade die Verfahrenslänge der gesellschaftlichen Akzeptanz, die mit der Zeit abnehme. Der Kanton habe unter anderem einen Runden Tisch ins Leben gerufen, um über Windenergie zu diskutieren, den Freie Landschaft Waadt zwischenzeitlich verlassen habe. Ausserdem stellte François Schaller fest, dass die Energiewende auf kommunaler Ebene auf mangelndes Verständnis stosse. Ein Erfolg für die kantonale Verwaltung sei jedoch die zentrale Anlaufstelle für Windenergie (Guichet unique éolien) zu werten. Heute plane der Kanton ein grosses Informationsprogramm zum Thema Energie im Allgemeinen: «Richtig schwierig ist es, wenn die Rahmenbedingungen während der Projektentwicklung angepasst werden müssen.» stellte François Schaller fest.

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Marcel Knöri: «Bevor die offizielle Pressemeldung zur Windenergierichtplanung rausging, wurden die Gemeindebehörden informiert.»

St. Gallen:  Kommunale Behörden frühzeitig informieren
Die Informations- und Kommunikationsmassnahmen rund um den kantonalen Richtplan Windenergie wurden von einer Kommunikationsagentur begleitet, erläuterte Marcel Knöri, stellvertretender Leiter Energie des Bau- und Umweltdepartements. «Bevor die offizielle Pressemeldung zur Windenergierichtplanung rausging, wurden die Gemeindebehörden informiert.» Dies sei essenziell gewesen, denn er stellt fest, dass Windkraftprojekte in der Bevölkerung auf grosse Skepsis stossen, weil ein Grossteil keine Erfahrung mit Windenergieanlagen habe. Gegner von Windenergieanlagen schürten gezielt diese Ängste und Vorbehalte. Die Gemeinden waren zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits über den Richtplan informiert. Ausserdem habe der Kanton neben den Informationsanlässen für Gemeinden auch eine eigene Website zu Windenergie aufgeschaltet und vor der öffentlichen Auflage des Richtplans seien in den betroffenen Gemeinden ausserdem Dialogveranstaltungen für die breite Bevölkerung durchgeführt worden.

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Cyprien Louis: «Wir stellen fest, dass Journalisten uns gerne kontaktieren und unsere Pressekonferenzen sind erfolgreich.» Bild: Suisse Eole

Pro Wind-Verein Schweiz: Die Stimme der Anhängerinnen und Anhänger der Windenergie
«Die kantonalen Pro Wind-Vereine wurden gegründet, damit diejenigen, die die Vorteile und das Potenzial der Windkraft erkennen – wie etwa Politikerinnen und Politiker –, sich weniger allein fühlen und ihre Kräfte für die Windkraft koordinieren können. Wir sind die Stimme der AnhängerInnen der Windkraft», erklärte Cyprien Louis, Präsident von Pro Wind Schweiz, Co-Präsident von Pro Eole Berne/Bern sowie Co-Präsident der Grünen des Kantons Bern. Die Mitglieder der Pro Wind-Vereine möchten das Feld nicht den Gegnern überlassen. Cyprien Louis zufolge sind die Vereine auf der Suche nach weiblichen Mitgliedern. «Wir stellen fest, dass Journalisten uns gerne kontaktieren und unsere Pressekonferenzen sind erfolgreich.» Das Ziel von Pro Wind Schweiz besteht darin, einen Verein in jedem Kanton zu haben. Aktuell gibt es elf Vereine. Weitere Informationen finden Sie hier: www.prowindschweiz.ch

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Anja Tschirky und Mattia Cattaneo legten den Teilnehmenden des Behördenseminars eine erste Einschätzung der Auswirkungen des Ja zum Stromgesetz auf die kantonale Richtplanung im Bereich der Windenergie dar. Bild: Suisse Eole

ARE: Ja zum Stromgesetz – erste Einschätzung der Auswirkungen
Anja Tschirky, Sektion Recht des Bundesamts für Raumentwicklung ARE, und Mattia Cattaneo, Sektion Bundesplanungen, legten den Teilnehmenden des Behördenseminars eine erste Einschätzung der Auswirkungen des Ja zum Stromgesetz auf die kantonale Richtplanung im Bereich der Windenergie dar. Sie bestätigten, dass die bis zum Inkrafttreten des Mantelerlasses im kantonalen Richtplan festgesetzten Eignungsgebiete für Windkraftnutzung oder Einzelanlagen ihre Gültigkeit behalten. Gleichzeitig sei klar, dass die im Genehmigungsentscheid angeführten Vorbehalte und Aufträge bei der nachgeordneten Planung zu beachten seien.

In Bezug auf die in die Kantone gesetzten Erwartungen erklärten die beiden Fachpersonen, dass die Richtplanprüfung im Bereich Windenergie bereits heute fundiert und mit einem gegenüber anderen Themen sehr hohen Detaillierungsgrad erfolge. Dementsprechend soll die bestehende Praxis zur Stufengerechtigkeit der Grundlagen und Interessenabwägung beibehalten werden. Präzisierungen betreffend die Anforderungen an künftige Gebietsausscheidungen für Windenergie durch die Kantone aufgrund des neuen Rechts würden aktuell vom UVEK geprüft.