23. Januar 2023
Bundesgericht lässt Freiburger Gemeinden abblitzen
Der Freiburger Staatsrat hat es zurecht abgelehnt, auf die Wiedererwägungsgesuche zum Richtplan hinsichtlich des Teils Windenergie einzutreten. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der elf Gemeinden mangels aktuellen Interesses als unzulässig abgelehnt.
Die Gemeinden Vuisternens-devant-Romont, La Sonnaz, Billens-Hennens, Les Grangettes, La Verrerie, Pont-en-Ogoz, Sâles, Siviriez, Sorens, Ursy und Villorsonens zweifelten an der Unabhängigkeit des Unternehmens Ennova, das vom Kanton ausgewählt worden war, um den Richtplanprozess bei der Festlegung von Standorten für die Errichtung von Windparks zu begleiten.
Aus einem Entscheid, der Ende 2022 veröffentlicht wurde, geht hervor, dass das Bundesgericht ebenfalls nicht auf die Beschwerden der Gemeinden eingetreten ist. Als Begründung gibt das Gericht an, dass es kein aktuelles und praktisches Interesse gibt. Laut Gericht obliegt es nun dem Staatsrat, die Vorwürfe hinsichtlich der nicht eingehaltenen Unparteilichkeit, die von den Gemeinden im Rahmen der Revision des Richtplans erhoben wurden, zu prüfen.