26. Januar 2023

Ein weiterer Schritt in Richtung Bau des Windparks Quatre Bornes in Sonvilier

In Sachen Windpark Quatre Bornes in Sonvilier erklärte das Regierungsstatthalteramt Berner Jura den Rekurs des Vereins Sauvez l‘Échelette gegen die Initiative zu Gunsten einer erneuten Abstimmung für unzulässig.

Am 12. Januar lehnte das Regierungsstatthalteramt Berner Juraden Rekurs des Vereins Sauvez l‘Échelette ab. Er richtete sich gegen die Weigerung der Behörden von Sonvilier, eine getroffene Entscheidung erneut schriftlich zu begründen, nämlich die Entscheidung, die Initiative, die eine erneute Abstimmung der Bevölkerung vor Ort über den Berner Teil des Windparkprojekts Quatre Bornes forderte, für zulässig zu erklären. Damit ist der Bau des Windparks in Sonvilier, der jährlich 63 GWh Strom produzieren soll, einen Schritt näher gerückt.

Vorgeschichte
Am 27. September 2020 hatte die lokale Wählerschaft den Quartierplan, der als Baubewilligung für dieses Projekt gilt, mit knapper Mehrheit abgelehnt. Das im Anschluss an eine Einsprache Anfang Herbst letzten Jahres von der Präfektur validierte Endergebnis wies mit 289 Nein- und 285 Ja-Stimmen einen Unterschied von vier Stimmen aus. Der Gemeinderat von Sonvilier hatte daraufhin einer Gemeindeinitiative, die eine erneute Abstimmung über das Windparkprojekt Quatre Bornes forderte, zugestimmt. Hiergegen haben die Gegner des Windparks nun vergeblich Rekurs eingelegt.