24. Juli 2023

Kanton Freiburg: Staatsrat will Steuerungsausschuss einsetzen, um das grosse Freiburger Windkraftpotenzial auszuschöpfen

Mitte Juli hat der Freiburger Staatsrat auf den im März 2022 eingereichten Fattebert/de Weck-Auftrag geantwortet, in dem die Überarbeitung des Kapitels Windkraft im kantonalen Richtplan beantragt wird. In seiner am 12. Juli 2023 veröffentlichten Antwort erklärt der Staatsrat, davon überzeugt zu sein, dass die Windkraft in den Energiemix einbezogen werden müsse, vor allem im Winter, und schlägt die Einrichtung eines Steuerungsausschusses vor. Abgesehen von diesem Auftrag haben zehn Abgeordnete in einem am 11. Juli 2023 eingereichten Auftrag unter anderem die Aufstellung von Windmessmasten gefordert, um den Windkraftausbau im Kanton zu beschleunigen.

Eoliennes/Windturbinen (Juvent)

Die Freiburger Regierung führt aus, dass die Gemeinden im Rahmen der Vernehmlassung des Richtplanentwurfs konsultiert werden, vor allem dann, wenn grosse Meinungsverschiedenheiten bestehen. Bild: Aeberhardt

Der Freiburger Staatsrat schlägt zum einen vor, zu prüfen, ob die im Rahmen der aktuell vorliegenden Planung angewandten Kriterien angepasst werden müssen, was möglicherweise zur Aufnahme neuer Standorte in den Richtplan führen könnte. Zum anderen schlägt er die Einrichtung eines Steuerungsausschusses vor, der die Windenergieplanung überprüfen soll. Allerdings ist der Staatsrat der Ansicht, dass der Auftrag, so wie er formuliert ist, abzulehnen ist; dies gilt insbesondere für die vorgesehenen Gemeindeabstimmungen, da diese seiner Ansicht nach gegen geltendes Recht verstossen.

Die Freiburger Regierung führt aus, dass die Gemeinden im Rahmen der Vernehmlassung des Richtplanentwurfs konsultiert werden, vor allem dann, wenn grosse Meinungsverschiedenheiten bestehen: „Im Gesetz sind keine zusätzlichen ausdrücklichen Rechte für die Gemeinden vorgesehen. Das Gewicht, das den Gemeinden und der Bevölkerung vor Ort laut Auftrag bei der Ausarbeitung des Richtplans und einer eventuellen kommunalen Planung eingeräumt werden soll, scheint daher mit den gesetzlich festgelegten Regeln nicht vereinbar. Nach Ansicht der Regierung bedarf es für die Konsultativabstimmung der Bevölkerung wahrscheinlich einer gesetzlichen Grundlage.“

In seiner Antwort weist der Staatsrat darauf hin, dass der Bund die Windkraft zu den Energiequellen zählt, die es auszubauen gilt, um unsere Energieversorgung zu sichern.

10 Abgeordnete beantragen Windmessmasten

In ihrem am 11.7.2023 eingereichten Auftrag fordern zehn Abgeordnete unter anderem eine Beschleunigung des Windkraftausbaus im Kanton Freiburg, der gegenüber anderen Kantonen, insbesondere den Kantonen Neuenburg und Waadt, beim Ausbau im Rückstand ist. Die Unterzeichner verlangen die Aufstellung von Windmasten an sämtlichen im kantonalen Richtplan ausgewiesenen Standorten, um die Windmenge an diesen Standorten konkret zu messen und anschliessend beurteilen zu können, ob der Bau von Windrädern sinnvoll ist oder nicht. Ausserdem beantragen sie, durch die Aufstellung von Windmasten an etwaigen anderen Standorten, die im kantonalen Richtplan nicht ausgewiesen sind, zu prüfen, ob mehr Standorte für Windenergieanlagen in Frage kommen.

Ferner soll entsprechend dem Antrag der zehn Abgeordneten geprüft werden, ob die Möglichkeit besteht, kantonale Nutzungsplanungen zu erstellen, wie dies im Kanton Neuenburg bereits der Fall ist.

Validierung durch den Bundesrat
Der Freiburger Staatsrat weist in seiner Antwort darauf hin, dass die Bundesämter den Richtplan geprüft haben und dieser vom Bundesrat bestätigt wurde. Er führt ausserdem aus, dass es bisher „keine Untersuchung gibt, die belegt, dass Anforderungen, die sich aus dem geltenden Recht ergeben, in der Freiburger Planung nicht berücksichtigt sind, und dass – abgesehen von Fragen, die die Gewichtung der Auswahlkriterien betreffen, die verständlicherweise unterschiedlich ausfallen kann – das Hauptargument, mit dem die Ablehnung der Planung begründet wird, die Legitimation der Gesellschaft Ennova betrifft, als ein Beauftragter der Arbeitsgruppe zu handeln, in der die betroffenen staatlichen Ämter vertreten sind und die mit der Ausarbeitung der Planung betraut ist. “

Prüfung durch das Hochschulinstitut für öffentliche Verwaltung
Der Richtplan des Kantons Freiburg wird zurzeit stellenweise überarbeitet, wobei diese Änderungen nicht das Kapitel Windkraft betreffen. Bei der öffentlichen Vernehmlassung zu diesen Änderungen stellten elf Gemeinden die Themen des kantonalen Richtplans, die die Windenergie betreffen, in Frage. Angesichts der Rahmenbedingungen, die sich seit Ausarbeitung der ersten Planung verändert haben, und in dem Bestreben, den auf den Kanton entfallenden Anteil lokal erzeugter erneuerbarer Energie in einem transparenten Verfahren zu realisieren, das es erlaubt, potenzielle Blockadehaltungen abzuschwächen, hat der Staatsrat das Hochschulinstitut für öffentliche Verwaltung beauftragt, die sachgemässe Durchführung des Verfahrens, auf dessen Grundlage diese Windkraftplanung erstellt wurde, zu prüfen.

Steuerungsausschuss
In Anwendung der gesetzlichen Verfahren und der entsprechenden abzuwägenden Interessen ist der Staatsrat bereit, einen vom Leiter der Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion (VWBD) und vom Leiter der Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) geleiteten Steuerungsausschuss mit Vertretern von Verbänden, des Grossen Rats, der Gemeinden, der kantonalen Verwaltungsbehörden und Experten einzurichten, die, wie von den Autoren des Auftrags vorgeschlagen, vom Steuerungsausschuss selbst benannt werden. Seine Aufgabe bestünde darin, die Windenergieplanung erneut zu prüfen, sie – falls erforderlich – zu aktualisieren und abzuklären, ob andere Kriterien als bisher in Anwendung der gesetzlichen Verfahren für die Auswahl der besten Standorte herangezogen werden können.

Ausführliche Antwort des Freiburger Staatsrats >>