31. Oktober 2022

Urek-S spricht sich deutlich für Beschleunigung von Windenergieprojekten aus

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) hat sich an ihrer Sitzung vom 25. Oktober 2022 deutlich für die Beschleunigung der Verfahren von Windprojekten ausgesprochen. Die Parlamentarische Initiative wurde von Priska Wismer-Felder eingereicht, der Vize-Präsidentin von Suisse Eole.

Wea

Die Kommission ist sich einig, dass auch die Windstromerzeugung gesteigert werden muss. Deshalb hat sie einstimmig beschlossen, die parlamentarische Initiative 22.461 ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission zu unterstützen: Bild: R. Aregger

Die Kommission ist sich einig, dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen gesteigert werden muss. Deshalb hat sie einstimmig beschlossen, die parlamentarische Initiative 22.461 ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission zu unterstützen. Diese Initiative will den Bau von Windparks beschleunigen und verlangt, das einschlägige Recht so anzupassen, dass Windkraftanlagen rascher eine Baubewilligung erhalten. Die Kommission betont, dass bei der Ausarbeitung des Erlassentwurfs die Vereinbarkeit der neuen gesetzlichen Bestimmungen mit der Schweizer Rechtsordnung sorgfältig zu prüfen ist.

Der Initiativtext verlangt darüber hinaus auch eine Beschleunigung der Verfahren für Speicherwasserkraftvorhaben, die Kommission hält aber fest, dass das Thema der Wasserkraft inzwischen bereits im Entwurf des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (21.047) im Detail geregelt wurde.

Legitimation der Bundesinventare im Natur- und Heimatschutzgesetz
Die parlamentarische Initiative 21.487 «Erneuerbare Energien und wirtschaftliche Entwicklung höher gewichten als Behördeninventare ohne demokratische Legitimation» fordert eine Zustimmung des Parlaments zu Inventaren von Natur- und Landschaftsschutz der Eidgenossenschaft. Zudem sollen rechtmässig bestehenden Anlagen und Bauten im öffentlichen Interesse eine Besitzstandgarantie gewährt werden. Die Kommission stellt fest, dass insbesondere im Entwurf zum Mantelerlass (Teilrevision EnG und StromVG; 21.047) Bestimmungen eingefügt wurden, um den Ausbau der Produktion von erneuerbaren Energien insbesondere mit Anlagen in Schutzgebieten zu ermöglichen. Dennoch ist sie der Auffassung, das Vorgehen bei der Festlegung der Inventare mit dem Einbezug der Kantone sollte eingehender geprüft werden. Sie hat mit 8 zu 5 Stimmen beschlossen, der Initiative Folge zu geben.

Die Geschäfte werden in der Wintersession weiter behandelt.

Text: Parlamentsdienste