25. April 2023

Zuger Stadtparlament will mit Windenergieanlagen auf dem Zugerberg bis zu 60 % des Haushaltsstroms der Stadt decken

Die Stadt Zug macht beim Thema Windenergie voran: Eine neue Studie zeigt auf, dass ein Windpark auf dem Zugerberg wirtschaftlich wäre. Mit drei bis fünf Windenergieanlagen könnte er demnach rund 10 bis 15 % des jährlichen Strombedarfs der ganzen Stadt Zug liefern oder den Strombedarf aller Stadtzuger Haushalte zu 30 bis 60 % decken. Das Stadtparlament sieht nun den Kanton in der Pflicht.

Zug

Das Ertragspotenzial und insbesondere die Winterproduktion würden nicht nur einen Beitrag an die Klimaschutzziele leisten, sondern auch einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglichen.

Das Ertragspotenzial und insbesondere die Winterproduktion würden nicht nur einen Beitrag an die Klimaschutzziele leisten, sondern auch einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglichen. Bei mutmasslichen Gestehungskosten von 15 Rp/kWh wären für einen solchen Windpark Investitionen von schätzungsweise CHF 45 bis 90 Mio. nötig.

5.5. bis 7 GWh pro Anlage
Im Frühjahr 2022 gab die Stadt Zug eine Windmessung mit Auswertung für einen potenziellen Standort in Auftrag, um Aufschluss darüber zu erhalten, welche Rolle Windkraft zur Deckung des Strombedarfs spielen könnte. Dazu wurde am Standort «Mittelmatt» auf 893 Metern über Meer eine Lidarmessung installiert. Die Messresultate wurden mit bekannten Messungen aus der Region verifiziert, abgeglichen und zusätzlich mit realen Produktionszahlen der Windenergieanlage Feldmoos auf der Rengg im Kanton Luzern verglichen. Der Bericht kam zum Schluss, dass mit einer Windenergieanlage mit einem Rotordurchmesser und einer Nabenhöhe von je 150 Metern ein Ertrag zwischen 5.5 und 7 GWh pro Jahr am Messstandort Mittelmatt zu erwarten sei.

Der Kanton ist gefragt
Mit dem Vorliegen der neuen Potenzialanalyse prüft die Stadt Zug nun, ob sie Prüfungsgebiete für Windkraftanlagen im kommunalen Richtplan auszeichnen soll. Die Fraktionen im Stadtparlament machen Druck beim Kanton, wie dem Ratsprotokoll zu entnehmen ist. Der Rat soll das Gebiet in den kantonalen Richtplan aufnehmen.

Quelle: Stadt Zug